Causa Tierschützer

Staatsanwalt soll laut Balluch Gesetz gebrochen haben

Niederösterreich
29.12.2010 15:32
Harald Balluch, Geschäftsführer des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), und ein weiterer Beschuldigter im sogenannten Tierschützer-Prozess erheben schwere Vorwürfe gegen den Staatsanwalt Wolfgang Handler. Dieser habe mehrfach das Gesetz zum Nachteil der Angeklagten gebrochen. Außerdem soll er Entlastendes unterdrückt und falsch über das Verfahren berichtet haben. Balluch forderte daher, das Verfahren einzustellen.

Harald Balluch erhebt in dem offenen Brief mehrere Vorwürfe. So habe der Staatsanwalt u.a. "zugelassen, dass die entlastenden Ergebnisse der verdeckten Ermittlungen, von denen er in Kenntnis war, unterdrückt wurden". Weiters habe er Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium "falsch über das Verfahren berichtet". Auch habe der Anklagevertreter "die Aufnahme von Entlastungsbeweisen verweigert und somit ein jahrelanges  Hauptverfahren, inklusive finanzieller Vernichtung der Angeklagten verursacht". Nicht zuletzt habe er "belastende Ermittlungsergebnisse erfunden", so ein weiterer Vorwurf.

Offener Brief: Verfahren sei einzustellen
An das Justizministerium appellierte Harald Balluch, Handler "anzuweisen, endlich für eine gesetzeskonforme vollständige Akteneinsicht zu sorgen". Dazu solle sich das Ressort "im Sinne der Objektivität" nicht nur vom Staatsanwalt über den Verfahrensstand berichten lassen, sondern auch die Verteidigung anhören. Weiters sei der Wiener Neustädter Anklagebehörde "aufgrund deren schwerwiegender Verfehlungen das Verfahren zu entziehen" - und selbiges "nach eingehender Prüfung der objektiven Fakten" letztlich einzustellen.

Staatsanwaltschaft will sich nicht äußern
"Wir kennen die Anschuldigungen nicht", hieß es am Mittwochnachmittag bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. "Außerdem kommentieren wir Äußerungen von Beschuldigten grundsätzlich nicht öffentlich", sagte ein Sprecher.

Der umfangreiche Prozess hat Anfang März 2010 begonnen. Der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a angeklagt sind Vertreter verschiedener Organisationen, sieben davon auch wegen weiterer Delikte wie Sachbeschädigung oder Nötigung. Die aktuellen Entwicklungen in dem Verfahren gegen 13 Tierschützer haben inzwischen das Ministerium auf den Plan gerufen. Über die Oberstaatsanwaltschaft Wien sei die Wiener Neustädter Anklagebehörde um einen Bericht ersucht worden, hieß es vor knapp zwei Wochen.

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