Hohe Strafen drohen

“Schweizerkracher” müssen extra genehmigt werden

Kärnten
28.12.2010 18:31
Silvester ohne Kracher und Raketen ist für viele undenkbar. Doch Vorsicht, denn die gesetzlichen Regeln wurden heuer radikal verschärft: So braucht es etwa eine schriftliche Bewilligung des Bürgermeisters, wenn man im Ortsgebiet seine Silvesterraketen abfeuern will. Selbst dann, wenn es nur ein "Schweizerkracher" ist!

Geht es nach dem Gesetz, wird es in vielen Orten Kärntens und Osttirols einen "stillen" Jahreswechsel geben. "Bei uns wurde bisher noch kein Ansuchen für ein Feuerwerk gestellt", erklärt der Feistritzer Bürgermeister Dieter Mörtl.

Jugendlichen drohen 3.600 Euro Strafe
Nur die wenigsten wissen, dass sogar fürs Zünden eines "Schweizerkracher" (Kategorie F 2) im Ortsgebiet, also etwa im eigenen Garten oder Hof, eine Bewilligung nötigt ist. Und ein Jugendlicher unter 16 Jahren, der einen solchen "Schweizerkracher" besitzt, kann mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden.

Gesetzlich werden die Raketen und Knaller in vier Kategorien eingeteilt: F 1 bis F 4. Ab zwölf Jahren können etwa "Wunderkerzen", Knallbonbons und Knallziehbänder (F 1) frei erworben werden – "Schweizerkracher", Blitzknallkörper und ähnliche Böller aber erst ab 16 Jahren. Und fürs Abfeuern von wirkungsstarken Raketen (F 3), die zwar überall in den Läden erhältlich sind, oder richtig großen Feuerwerksbomben (F 4) muss man sogar Kenntnisse der Pyrotechnik beweisen.

Verschärft wurde das Gesetz, um kranke und oft auch gesunde Menschen sowie Tiere vor dem Lärm zu schützen. Bleibt nur abzuwarten, ob die Polizei zu Silvester hart durchgreifen und kontrollieren wird.

von Hannes Wallner, "Kärntner Krone"

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