Spielregeln einhalten

Knallkörper aus Fenster geworfen: 75 Euro Strafe

Wien
28.12.2010 16:55
Aus Sicherheitsgründen (Brandgefahr, Verletzungen) dürfen in den Innenhöfen von Gemeindebauten keine Silvesterkracher gezündet werden. Auf der Wiese daneben ist es erlaubt, dennoch sollte auf Kleinkinder, kranke Menschen oder Haustiere Rücksicht genommen werden, die durch den Lärm beeinträchtigt werden könnten.

Verstöße werden mitunter bestraft. So musste ein Mieter aus der Floridsdorfer Mitterhofgasse im Vorjahr 75 Euro hinblättern. Er hatte Silvesterknallkörper aus dem Fenster geworfen. Die Folge: Ein verschmutzter Gehweg. Ein Passant rief Ordnungsberater. Weil der Zündler das Organmandat von 36 Euro verweigerte, kam es zur Anzeige – und die Strafe verdoppelte sich.

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig verteidigt dieses konsequente Vorgehen. "Wie im Sport gibt es auch für unser Zusammenleben grundlegende Spielregeln, die eingehalten werden müssen. Ich sehe nicht ein, wenn sich Einzelne zum Leidwesen aller darüber hinwegsetzen und die Mehrheit der Hausgemeinschaft unter einigen wenigen Uneinsichtigen leiden soll."

Kronen Zeitung

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