Causa Krems

Schüsse bei Einbruch waren rechtswidrig

Niederösterreich
28.12.2010 15:55
Nachdem der Polizist, der im August 2009 einen tödlichen Schuss auf einen 14-jährigen Einbrecher abgegeben hatte, bereits im März zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden war, hat der Unabhängige Verwaltungssenat für Niederösterreich (UVS) nun entschieden, dass bereits der vorher abgegebene Warnschuss "rechtswidrig" war. Das teilte der Vizepräsident des UVS, Berthold Kindermann-Zeilinger, im Gespräch mit noe.krone.at mit.

Beide Schüsse wären einzeln untersucht und behandelt worden - am Ende wurden sowohl der tödliche als auch der Warnschuss als "rechtwidrig" eingestuft. Das Innenministerium oder auch der Bürgermeister könnten allerdings in den nächsten sechs Wochen noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Erst nach diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung des UVS also fix.

Über Schadenersatz wird noch verhandelt
Auswirkungen auf den Anspruch auf Schadenersatz, den die Familie des Verstorbenen geltend machen kann, habe das Urteil aber nicht, da dieser vom Innenministerium bereits im Oktober anerkannt wurde, so Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. Bei der Schadenersatzforderung handle es sich um Schmerzensgeld sowie die Kosten für das Begräbnis und für die Grabstätte, so Gollia. Über die Höhe der Kosten liefen derzeit noch die Verhandlungen.

Disziplinarverfahren könnte noch einmal aufgerollt werden
Im Landespolizeikommando kündigte man an, zu überprüfen, ob es nötig sei, den Fall noch einmal disziplinarrechtlich aufzurollen. Das Urteil sei schriftlich noch nicht eingelangt, erklärte der Sprecher des Landespolizeikommandos, Andreas Thenner. Sobald man es erhalten habe, werde es geprüft um dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Bisher hatte der Vorfall in Krems, bei dem nicht nur ein 14-Jähriger getötet, sondern auch ein 16-Jähriger schwer verletzt worden war, für die beiden involvierten Polizisten keine disziplinarrechtlichen Folgen. Das Landespolizeikommando als Dienst- und Disziplinarbehörde habe den im März vom Gericht festgestellten Sachverhalt geprüft und dabei "keinen disziplinären Überhang" festgestellt, hieß es im Juli.

Fataler Polizeieinsatz im August 2009
In der Nacht auf den 5. August 2009 wurde im Merkur-Markt in Krems- Lerchenfeld stiller Alarm ausgelöst. Zwei Jugendliche aus der Umgebung, der 14-Jährige und ein damals 16-Jähriger, waren durch den Rollbalken einer Laderampe in das Geschäft eingedrungen. Eine zweiköpfige Polizeistreife rückte aus, in einem dunklen Verbindungsraum im Supermarkt kam es zur Begegnung zwischen Jugendlichen und Beamten. Der 14-Jährige starb durch eine Kugel des Polizisten. Der Beamte wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele