Paracelsus-Universität
Als Gründe für die Verlängerung nannte die Haft- und Rechtsschutzrichterin des Landesgerichts Salzburg, dass weiterhin Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe. Lediglich die Tatbegehungsgefahr sei weggefallen.
Sanader hat zudem auf Anraten seiner Anwälte einem vereinfachten Auslieferungsverfahren vorerst nicht zugestimmt. Seine Advokaten in Kroatien hätten nämlich noch keine Akteneinsicht erhalten, so Suppan.
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