Laut Marktamt boten von 43 Ständen, an denen Eier verkauft werden, 32 auch Produkte aus Käfighaltung an. Dies sei jedoch nicht verboten, sondern aufgrund gesetzlicher Regelungen noch bis 2020 möglich. Nur 13 Standler hatten Bio-Eier im Sortiment.
Lediglich Erzeugercode fehlte bei acht Ständen
"Eine falsche oder fehlende Deklaration der Eier, wie von Vier Pfoten angegeben, wurde nicht festgestellt", so der Sprecher des Wiener Marktamtes Alexander Hengl. Bei acht von 43 Ständen habe lediglich die Erklärung des Erzeugercodes gefehlt, versicherte Hengl.
Der Erzeugercode ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit Beginn 2004 muss jedes Ei eine entsprechende Stempelkennzeichnung aufweisen. Diese besteht aus Ziffern und Buchstaben, wobei die erste Ziffer Auskunft über die Haltungsform gibt. 0 steht für Bio-Eier, 1 für Freilandhaltung, 2 bedeutet Bodenhaltung und mit 3 werden Käfigeier ausgewiesen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.