Auslöser ist die Verpflichtung der Telekom, in Gebieten, in denen sie den Glasfaserkabelausbau (Stichwort "Next Generation Network") vorantreibt, ein neuartiges innovatives Vorleistungsprodukt, die "virtuelle Entbündelung", anzubieten.
"Dieser Dienst hat alternativen Betreibern, analog zur gegenwärtigen Entbündelung, größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die Gestaltung eigener Angebote an Endkunden zu ermöglichen. Damit würde letztlich der zentralen Forderung nach Erhaltung und nachhaltiger Absicherung von Wettbewerb in diesen sogenannten Ausbaugebieten entsprochen", so die Telekom-Regulierungsbehörde RTR am Dienstag in einer Aussendung.
Marktführer Telekom habe zwar die Forderungen der Behörde anerkannt, aber diese bisher "weder in technischer, noch in preislicher Hinsicht" entsprechend umgesetzt. Die TKK hat die Telekom Austria nun aufgefordert, bis Mitte Jänner 2011 ein Standardvertragsangebot zur "virtuellen Entbündelung" zu veröffentlichen, das den regulatorischen Verpflichtungen entspricht "und wird anschließend die weiteren Schritte, allenfalls die Einleitung eines Rechtsaufsichtsverfahrens nach § 91 TKG 2003 gegen A1 Telekom Austria AG, beraten", hieß es.
Die Telekom spricht von unterschiedlichen Auffassungen in einigen Punkten. "Wir sind in Gesprächen mit der TKK, um eine gemeinsame Sichtweise herzustellen. A1 Telekom Austria ist weiterhin bestrebt, eine konstruktive Lösung für den Breitband-Ausbau in Österreich zu finden", so der Marktführer.
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