Es begann damit, dass Peter Url 1999 eine Internet-Domain für einen in Österreich tätigen befreundeten US-Immobilienmakler suchte: "Er wollte einen Salzburg-Bezug haben, 'amadé.at' war damals noch frei." Schon zwei Jahre später gab es, damals noch von der Zauchenseer Liftgesellschaft, den ersten Gerichts-Brief auf Unterlassung: "Binnen 14 Tagen übertragen sie die Adresse an uns."
Urteil: "Keine Irreführung" erkennbar
Das aber wollte sich Url, damals noch im Polizei-Dienst, nicht gefallen lassen. Es kam zum ersten Streit bei Gericht und der Oberste Gerichtshof entschied: "Keine Irreführung, eine Schädigung ist nicht erkennbar." Seitdem bekämpft man sich verbissen, momentan sind vier Klagen anhängig. "Mir geht es um die Vorgangsweise", sagte Url nun. "Wir müssen jede Verwechslung und Irreführung mit unserem Skigebiet verhindern", erklärte dagegen Skiwelt-Direktor Christoph Eisinger seine Unnachgiebigkeit.
Ex-Polizist: "Der Streit ist etwas verfahren"
Mittlerweile wurde Url das Betreiben einer eigenen Buchungs-Plattform untersagt, sonst behielt er aber in allen bisherigen Verfahren die Oberhand: Er darf weiterhin private kabarettähnliche Videos ins Netz stellen. Seine beim europäischen Patentamt in Alicante eingetragene Bildmarke "sommer.amade.eu" möchten die Pongauer aber ebenso gelöscht haben wie Urls "amadecard". "Der Streit", sagte der Ex-Polizist, "ist etwas verfahren." Und sicher noch lange nicht zu Ende…
von Wolfgang Weber, Kronen Zeitung
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