Nach Beinahe-Drama

Nur Kasko-Schutz deckt Schäden durch Eisplatten ab

Salzburg
21.12.2010 16:34
Nach dem schweren Unfall in Lengfelden (Flachgau), wo eine Eisplatte vom Dach eines Lkw rutschte und die Windschutzscheibe eines Wagens zerstörte (siehe Infobox und Bild), warnen Autofahrerklubs. Es sei gesetzlich vorgeschrieben, vor der Fahrt die Lkw-Dächer von Wasser und Eis zu befreien. Im Ernstfall kann es teuer werden – allerdings für das Opfer. Also für jene Autofahrer, deren Wagen durch herunterfliegende Eisplatten, die bis zu 100 Kilogramm wiegen können, demoliert werden.

"Hier ist ein Elementarschutz von Vorteil", heißt es bei der Wüstenrot-Versicherung. Denn bei einer Haftpflicht muss einerseits der Verursacher bekannt sein, diesem andererseits auch ein Verschulden nachgewiesen werden. "Und das kann in der Praxis oft schwierig werden", so die Versicherer.

Übel, wenn kein Verschulden nachweisbar ist
Schlimmstenfalls bleibt sogar der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Das gilt auch im umgekehrten Fall: Wird der Verursacher nicht ausgeforscht oder kann ihm kein Verschulden nachgewiesen werden, muss er den Schaden nicht bezahlen. "Jeder Fall wird einzeln geprüft." Daher der Tipp: "Mit einer Teil-Kasko ist ein Glasbruch jedenfalls abgedeckt."

von Max Grill, Kronen Zeitung

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