EU ermittelt

Neue Beschwerde gegen Google wegen Manipulation

Web
20.12.2010 12:26
Zu den Beschwerden gegen Google, die von der Europäischen Kommission in einem Missbrauchsverfahren geprüft werden, kommt eine weitere der deutschen Verleger hinzu. Laut den Anschuldigungen von Konkurrenten manipuliert die Firma die Ergebnisse ihrer Online-Suche, um eigene Dienste wie Google Maps und Google News bei den Treffern an vorderster Stelle zu platzieren. Die Verleger beschweren sich überdies, dass ihre Urheberrechte missachtet werden.

EU-Wettbewerbkommissar Joaquin Almunia liegen Beschwerden von mehreren Google-Konkurrenten vor, die sich benachteiligt sehen. So wurden Anfang Februar die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao vorstellig. Ciao hatte wie die Verleger zuvor auch beim deutschen Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. Der Landkartendienst Stadtplandienst.de sieht sich ebenfalls benachteiligt. Sollte sich der Verdacht gegen Google erhärten, droht im Missbrauchsverfahren ein hohes Bußgeld.

Nun haben sich auch deutsche Verleger bei der EU beschwert, berichtet die "WirtschaftsWoche". Den Verlegern geht es aber nicht nur um die Methode, mit der Google die Suchergebnisse ermittelt, sondern auch um das Urheberrecht. Viele Verlage sind der Auffassung, dass Google von den Inhalten der Verlagspublikationen profitiere, ohne die Urheber angemessen am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen, der mit den Werbe-Einblendungen im Umfeld der Suchergebnisse erzielt werde.

Google sieht "Verbesserungsmöglichkeiten"
Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte, die Europäische Kommission übernehme automatisch die Verfahren von Mitgliedsstaaten, die sich in der Sache überschneiden. "Das ist hier der Fall. Wir arbeiten weiterhin kooperativ mit der Kommission sowie den nationalen Behörden zusammen und erläutern die verschiedenen Aspekte unseres Geschäfts." Oberbeck zufolge gebe es immer Verbesserungsmöglichkeiten. "Von daher beschäftigen wir uns mit den Bedenken." Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung werde allerdings nicht bei der EU geprüft, sondern beim deutschen Bundeskartellamt, so Oberbeck.

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