Beteuert Unschuld

Polizist als 200.000-Euro-Betrüger vor Gericht

Salzburg
16.12.2010 15:25
Ein Salzburger Polizist soll mit einem fehlgeschlagenen Juwelengeschäft und einem Geldwäsche-Trick einen Geschäftsmann aus Salzburg um 200.000 Euro betrogen haben. Der Beamte beteuerte am Donnerstag vor einem Schöffengericht seine Unschuld und meinte, er sei selbst Opfer von zwei afrikanischen Betrügern geworden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten schweren, gewerbsmäßigen Betrug vor. Der Prozess wurde vertagt.

Bei dem zweiten Vorwurf handle es sich um einen "Wash-wash"-Betrug, erläuterte die Staatsanwältin. Weil der Juwelen-Deal fehlgeschlagen sei, soll der Polizist dem Unternehmer das Geldwäsche-Geschäft schmackhaft gemacht haben. Der Polizist habe ihm vorgegaukelt, es gebe die Möglichkeit, für die Entwicklungshilfe in Afrika vorgesehene EU-Gelder zu waschen. Damit das Geld nicht in falsche Hände gerate, sei es nämlich schwarz eingefärbt worden.

Mit speziellen, teuren Chemikalien könne es wieder entfärbt werden. Dazu habe der Geschäftsmann dem Polizisten auch 80.000 und dann 20.000 Euro ausgefolgt. "Das Geschäft ist kläglich gescheitert", sagte die Staatsanwältin.

Polizist selbst Opfer?
Der Angeklagte beteuerte jedoch vehement seine Unschuld. Er habe sich für das Schmuckgeschäft 150.000 Euro aus der Scheidung von seiner Frau erhalten und sich 100.000 Euro von dem Geschäftsmann geborgt. Doch der Edelsteinverkäufer aus Afrika, der bei ihm in der Wohnung übernachten durfte, habe ihm die 250.000 Euro gestohlen und auch noch die Wohnung verwüstet, schilderte der Angeklagte. Er sehe sich selbst als Opfer des Wash-wash-Trickes. Bei einem "Test" in Lyon in Frankreich, den ein anderer Afrikaner vorgeführt hätte, habe die Geldwäsche noch funktioniert.

Laut Verteidiger Kurt Jelinek mangle es an der subjektiven Tatseite. Der Polizist sei 36 Jahre im Dienst und unbescholten. Gegen dem Beamten laufe kein Disziplinarverfahren. Jelinek bezeichnete es als "hochgradig befremdend", wie das Verfahren bisher gelaufen sei.

"Der Geschäftsmann ist gerichtsbekannt und hat zwei einschlägige Vorstrafen." Der vorsitzende Richter Manfred Seiss vertagte die Verhandlung zur Einholung weiterer Dokumente.

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