"Meine Mandantin ist hocherfreut über die Entscheidung des Landesgerichts", sagt Anwalt Herwig Hasslacher. "Für sie ist der Zuspruch das schönste Weihnachtsgeschenk!"
Vor zwei Jahren war die 86-jährige Pensionistin beim Spazierengehen von einem nachlässig angeleinten Bullmastiff-Mischling angesprungen und umgestoßen worden. Dabei erlitt sie einen Nasenbeinbruch, Rissquetschwunden, Hämatome, auch die Zahnprothese bekam etwas ab.
"Sie mag nicht mehr unter Leute"
"Durch die Gesichtsverletzungen ist die Nase schief geblieben", schildert Hasslacher. "Sie ist eine sehr adrette Dame und auf ihr Äußeres bedacht. Jetzt schämt sie sich und mag in ihrem Seniorenheim gar nicht mehr unter Leute!"
Die Versicherung des Hundehalters muss daher nun zahlen, beschied Justitia: 5.570 Euro gibt's als Schmerzensgeld sowie für die Verunstaltung und die damit verbundenen "eingeschränkten Möglichkeiten der sozialen Kontakte", was unter "verminderter Heiratsfähigkeit" bekannt ist.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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