Lebenslang!

Mehrfache Mutter nach Raubmord verurteilt

Oberösterreich
16.12.2010 15:52
Nach einem Raubmord an einer 77-jährigen Pensionistin Ende Juli im Bezirk Vöcklabruck ist am Donnerstag in Wels eine 34-jährige Frau vor Gericht gestanden. Die Angeklagte war eine Bekannte des Opfers. Sie gestand die Tat vor dem Geschworenengericht und gab als Motiv an, sie hätte das Geld für den Familienurlaub gebraucht. Sie wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 77-Jährige war von ihrem Sohn am 28. Juli tot im Vorraum ihres Hauses in Timelkam gefunden worden. Der Leichnam wies mehrere Stichverletzungen am Rücken auf. Auf dem Boden lag noch ein aus ihrer Küche stammendes Messer. Die Spuren wiesen darauf hin, dass die Pensionistin den Täter gekannt und deshalb selbst ins Haus gelassen haben dürfte.

Opfer bettelte um sein Leben
Die 34-Jährige soll laut Anklage "aus Geldgier" die Pensionistin in deren Haus mit einer Prosecco-Flasche zu Boden geschlagen haben. Obwohl ihr Opfer um sein Leben bettelte, habe sie ein Messer aus der Küche geholt und ihm mit großer Wucht 34 Stiche zugefügt. Dann durchsuchte sie das Haus und fand Silber- und Goldmünzen sowie etwas Bargeld.

Noch am selben Abend fuhr sie mit ihrem Mann und vier ihrer Kinder auf Urlaub nach Kroatien. Bei ihrer Rückkehr klickten die Handschellen. Als die Frau die Münzen in einer Bank zu Bargeld gemacht hatte, war sie von der Überwachungskamera gefilmt worden. Diese Bilder brachten die Polizei auf ihre Spur. Der Ehemann hatte offenbar keine Kenntnis von der Bluttat, die seine Frau begangen haben soll.

Mann indirekt mitschuldig?
Ihr Verteidiger argumentierte mit einer vom psychiatrischen Sachverständigen festgestellten "chronischen finanziellen Konfliktsituation". Die Frau sei von ihrem Ehemann sehr "kurz gehalten" worden, was dieser im Zeugenstand so nicht gelten lassen wollte. Er habe ihr nur dann Geld gegeben, wenn es unbedingt notwendig gewesen sei. Sie habe damit nicht umgehen können und viel unnützes Zeug gekauft. Dafür habe sie sogar von ihm daheim verstecktes Geld "genommen".

Sowohl der Mann als auch die Frau erklärten, dass sie von der an sie überwiesenen Kinderbeihilfe von monatlich 1.150 Euro den Familienunterhalt bestreiten müssten. Das entspricht etwas mehr als fünf Euro pro Kopf und Tag. Für den elftägigen Urlaub sei vereinbart worden, dass der Mann die Fahrt- und die Beherbergungskosten trage, sie sollte für die Verpflegung sorgen.

Tat kaltblütig geplant
Das Geld bekam sie nicht zusammen. Sie habe aber die Kinder, die sich schon auf die Reise gefreut hatten, nicht enttäuschen wollen, schilderte sie. Das Geld für die Ausstellung der Pässe habe sie in ihrem Job als Aushilfskellnerin durch Veruntreuung beschafft. Für die Verpflegung in Kroatien versuchte sie noch am Tag der Tat vergeblich, bei der Bank einen Überziehungskredit zu bekommen.

Auch auf eine von ihr plump gefälschte Bestätigung der Bezirkshauptmannschaft, dass sie ohnehin erhebliche Unterhaltszahlungen des Landes bekommen sollte, fiel die Bankangestellte nicht herein. In dieser verzweifelten Situation habe sie den Entschluss gefasst, die Pensionistin, von der sie annahm, dass dort etwas zu holen sei, zu berauben und - da sie ja mit dem Opfer bekannt war - zu töten.

Geschworene einstimmig
Die Geschwornen sprachen sie einstimmig des Mordes und des Raubes schuldig. Die Strafe dafür: Lebenslange Haft und Ersatz der Kosten des Verfahrens. Außerdem wurde dem Sohn und der Tochter der Getöteten mit jeweils 14.643 Euro ein Teil des geforderten Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes zugesprochen. Mildernd war nur das Geständnis. Erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen und das heimtückische sowie grausame Vorgehen bei der Tat. Die Verteidigung meldete Berufung gegen die Strafhöhe an.

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