Wut auf Freundin

Bub geschlagen und mit Kot beschmiert: Haft für 32-Jährigen

Tirol
15.12.2010 14:38
Nein, er habe nur ein Mal dem Buben einen "Klaps" gegeben. All die anderen grausamen Dinge hätte sich die Freundin ausgedacht. Doch das Innsbrucker Gericht sah es anders: Ein Tiroler (32) wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Dreijähriger hatte Schläge, kalte Duschen und Kot im Gesicht ertragen müssen.

Es waren schwere Vorwürfe, denen sich am Mittwochvormittag am Innsbrucker Landesgericht ein 32-jähriger ehemaliger Türsteher gegenübersah. Seine Freundin, mit der er aber seit 2008 nicht mehr zusammenlebt, hatte gegenüber dem Jugendamt unfassbare Erinnerungen geschildert. Ihr "Ex" habe ihren damals dreijährigen Sohn mehrfach geschlagen, ihn kalt abgeduscht, ihm Kot ins Gesicht geschmiert und stundenlang eingesperrt. "Er hat sehr großen Wert darauf gelegt, dass der Bub sauber wird", erzählte die Mutter am Mittwoch vor Richterin Helga Moser (Bild). Und da war ihm offenbar jedes Mittel recht.

"Die Ex hat mich zur Weißglut getrieben"
"Alles völliger Blödsinn", rechtfertigte sich der Angeklagte. Nur ein einziges Mal habe er dem Buben einen Klaps gegeben. "Da wollte ich ihm auf die Windel schlagen, hab ihn aber blöd erwischt. Da hat er im Bereich Oberschenkel und Po einen blauen Fleck gehabt", gab der 32-Jährige dazu an. Warum er denn einen Dreijährigen schlage, wollte die Richterin wissen. "Der Bub konnte gar nichts dafür, die Ex hat mich zur Weißglut getrieben, da ist es halt passiert." Das kleine Kind war also offenbar mitten in einen Beziehungskrieg geraten.

Eineinhalb Jahre Haft
Der Lebenswandel der Mutter entspricht zwar auch nicht den allgemeinen Vorstellungen und seit 2008 sind ihr beide Kinder entzogen – dennoch glaubte das Gericht ihren Aussagen. Vor allem auch deshalb, weil der bisherige Lebensverlauf des Angeklagten genau in dieses brutale Bild passt. "Ich habe sämtliche Akten genau studiert und keinen Zweifel, dass die Vorfälle so stattfanden", begründete Richterin Helga Moser und verhängte eine eineinhalbjährige Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

von Stefan Ruef, Tiroler Krone

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