Es war nicht das typische kriminelle Rotlicht-Geschäft, welches sich vor dem Richter ausbreitete. Die drei angeklagten Herren haben am Innsbrucker Südring ein ansehnliches Geschäft aufgezogen. Sie kauften eine Wohnung, in der die Mädchen anschafften, von der Straße holten sie die Kunden.
Die Männer schalteten Inserate im Internet und in den Printmedien, hatten sogar eine Gewerbebescheinigung. Die Mädchen beklagten sich nicht, sie wurden gut behandelt. Keine Schläge, keine Zwänge und angeblich genug Freiraum…
Die Beschuldigten verantworteten sich geständig. Es gab nichts zu beschönigen: Sie waren Zuhälter. Nur legten die Männer Wert darauf, dass sie den Mädchen keine finanziellen Vorschreibungen, kein Standgeld und keinen sonstigen Druck auferlegten.
Rund 24.000 Euro Reingewinn erwirtschafteten die Männer binnen eines Jahres. Nun ist Schluss mit dem illegalen Geschäft. Urteile: Vier Monate bedingt für den Erstangeklagten plus 960 Euro Geldstrafe, 8 Monate bedingt für den Zweiten plus 1.440 Euro Geldstrafe und 14 Monate unbedingt für den Dritten im Bunde. Rechtskräftig.
von Matthias Holzmann, Tiroler Krone
Symbolbild
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