Zuletzt war die Verordnung im Vorjahr um die Mitgliedsstaaten des ehemaligen Jugoslawien erweitert worden. Nun kommt auch Albanien hinzu. Asylverfahren würden in Zukunft "viel rascher und effizienter" abgewickelt werden können, meinte Vizekanzler Josef Pröll nach dem Ministerrat dazu.
Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, in denen es laut Auffasung des Ministeriums keine staatliche Verfolgung gibt und Schutz vor privater Verfolgung sowie Rechtsschutz gegen erlittene Menschenrechtsverletzungen gegeben sind.
Nur weil man aus einem dieser sicheren Länder kommt, ist man hierzulande freilich nicht automatisch von Asyl ausgeschlossen. In Österreich gilt weiter das Prinzip der Einzelfallprüfung. Das heißt, es könnte beispielsweise auch ein Franzose, Schwede oder Deutscher Asyl bekommen, wenn die persönlichen Umstände dies nahelegen würden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.