Causa Anita K.

Ermittlungen und Suche nach Leiche dauern an

Niederösterreich
10.12.2010 16:57
Die Ermittlungen rund um das Schicksal der seit Ende Oktober vermissten Anita K. und die Suche nach ihrer Leiche dauern noch immer an. Obwohl das Verfahren gegen den nicht geständigen 54-jährigen mutmaßlichen Mörder wegen seines Selbstmordes in der U-Haft eingestellt wurde, ist die Exekutive bemüht, den Fall restlos aufzuklären - "aus Sicherheitsgründen, um auszuschließen, dass kein anderer als Täter infrage kommt", wie der Sprecher der Kremser Staatsanwaltschaft, Friedrich Kutschera, am Freitag mitteilte.

Nach wie vor läuft allerdings ein Verfahren gegen die ältere Schwester der 23-Jährigen, die ursprünglich gemeinsam mit dem 54-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes bzw. der Freiheitsentziehung in U-Haft genommen und am vergangenen Montag wieder freigelassen wurde. Details dazu wurden nicht genannt: "Dazu möchte ich nicht Stellung nehmen", meinte Kutschera.

Die Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) betreffen hauptsächlich die Leichensuche - sie wird von den slowakischen Kollegen durchgeführt, nachdem vermutet wird, dass der 54-Jährige die junge Frau dort auf einem Müllplatz verbrannte - und die Spurenauswertung. Ergebnisse werden erst in rund 14 Tagen erwartet. Neue Erkenntnisse gebe es bisher nicht, so Leopold Etz vom LKA NÖ. Die Angaben zu den leiblichen Eltern der beiden Frauen wurden am Freitag korrigiert. Der Vater sei verstorben, der Aufenthaltsort der Mutter bekannt, hieß es.

Jugendbehörden können solchen Fällen kaum etwas tun 
Das die Geschwister seit ihrer Kindheit bei einem wegen bereits getilgten Sexualdelikten vorbestraften Mann lebten, ist für Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits eine Situation, die "nicht okay" ist. Gegen den Aufenthalt der Geschwister bei dem Mann hätte aber kaum etwas getan werden können, erklärte die Expertin.

Offizielle Vormundschaft spielt im Alltag kaum eine Rolle
Dass Eltern eine Person - meist seien das Familienangehörige - für die Erziehung bestimmen, sei in gutem Einvernehmen möglich, erklärte Pinterits. Weitere rechtliche Schritte seien dazu per se nicht nötig. Das Fehlen der offiziellen Vormundschaft spiele im Alltag auch kaum eine Rolle. "Wozu braucht man eigentlich die Obsorge? Für Dokumente, eine Passerstellung", meinte Pinterits. Selbst eine Ausweitung der Obsorge-Überprüfung auf zusätzliche behördliche Schritte könne solche Situation wie bei Anita K. nicht immer verhindern. Da die Formulare nach wie vor von den leiblichen Eltern unterzeichnet werden könnten. "100 Prozent, dass man so etwas hintanstellen kann, wird es nicht geben", meinte die Jugendanwältin.

Die getilgte Vorstrafe alleine wäre wiederum kein Grund gewesen, die Jugendlichen gegen ihren Willen von dem Mann wegzubringen. "Wenn man ihm nichts nachweisen kann, kann man ihn nicht rausgeben aus der Familie - wenn die Mädchen nichts erzählen", so Pinterits. Teenager könne man nicht einfach in eine andere Betreuungssituation geben, wenn sie das nicht wollen, da sie dann erfahrungsgemäß einfach davonlaufen würden. Und bei Missbrauch spiele die Ambivalenz der Opfer eine wichtige Rolle. Pinterits: "Man kann nur versuchen, über die Beziehungsebene Angebote zu setzen."

Im Fall von Anita K. könnte der 54-Jährige in der Öffentlichkeit einfach als der Vater der Mädchen "durchgegangen" sein. "Er dürfte seine Rolle sehr gut gespielt haben", meinte Pinterits. "Offensichtlich hat keiner von ihm die Obsorgebestätigung gewollt."

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