"Bitte bringen Sie alles zu Papier, aber nicht zu Boden", meinte Richterin Margareta Richter. Inkriminiert war eine Schadenssumme von 70 Euro - so viel kostete laut Strafantrag die Entfernung des Schriftzugs mittels eines Spezialreinigers.
Seethaler: Wasserlöslichen Stift verwendet
Beim ersten Prozesstag im Oktober versicherte Seethaler, im Straflandesgericht einen wasserlöslichen Stift verwendet und die Absicht gehabt zu haben, den Schriftzug wegzuwischen, nachdem er von Medienvertretern fotografiert und gefilmt worden war: "Das hab ich dann vergessen. Es war damals keine Zeit mehr. Es waren so viele Journalisten dort."
Er sei jedoch am nächsten Tag neuerlich ins Gericht spaziert, um das Versäumte nachzuholen: "Da war's schon weg. Die Putzfrau hat mir erzählt, dass sie zweimal mit dem Wischmopp drüber gefahren ist". Insofern sei die Behauptung unrichtig, es hätte eines teuren Spezialreinigers bedurft, um sein "Pamphlet" loszuwerden.
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