Lehrer vor Gericht

Heftige Wortgefechte bei Mordprozess in Graz

Steiermark
09.12.2010 13:07
Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Prozess gegen einen Grazer Lehrer fortgesetzt worden. Der Pädagoge wird beschuldigt, im November 2003 einen Pensionisten durch zahlreiche Messerstiche getötet zu haben. Diesmal stand jedoch nicht so sehr die Tat, sondern eher die heftige Auseinandersetzung der Staatsanwältin mit dem Verteidiger im Vordergrund. Sie kündigte sogar an, wegen seiner Äußerungen eine Verleumdungsklage einzubringen...

Der Prozess um den Mord an dem Pensionisten im Jahr 2003 wird bereits zum dritten Mal durchgeführt. Ein Türke wurde 2004 verurteilt, beschuldigte aber Jahre später den Lehrer der Bluttat. Dieser wurde heuer im Mai von Geschworenen für schuldig befunden, die Richterin nahm diese Entscheidung aber nicht an (Nachlese siehe Infobox).

Schon zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag waren alle Beteiligten merklich gereizt. Staatsanwältin Barbara Schwarz beschwerte sich, dass sie den Akt so spät bekommen habe und sich daher kaum vorbereiten konnte. Daraufhin meinte Anwalt Gerald Ruhri: "Ich bekomme überhaupt nichts, ich muss jedem Fetzen nachrennen." "Mir kommen die Tränen, sie werden dafür bezahlt", konterte die Anklägerin.

"Falsche Beweismittel"
Daraufhin meinte Richter Erik Nauta: "Ich kann sofort vertagen, dann haben Sie Zeit, die Akten zu studieren." Dann ging es um einen Lokalaugenschein, der nun doch durchgeführt wird, aber nicht ganz so, wie der Verteidiger es wollte. Er erklärte außerdem, dass die Zeichnung der Polizisten, die den Tatort zeigen, vom Maßstab her völlig falsch sei. Die Staatsanwältin habe daher "falsche Beweismittel" vorgelegt. Das ließ diese nicht auf sich sitzen und drohte, sie werde den Anwalt wegen Verleumdung klagen.

Zuvor hatte sie während ihrer Ausführungen den Richter und einen seiner Beisitzer, Martin Wolf, die sich unterhielten, ersucht, zuzuhören: "Das ist jetzt wichtig", so Schwarz. Diese Ermahnung behagte wiederum den Richtern gar nicht: "Das müssen wir uns von Ihnen nicht sagen lassen", so Wolf, und Nauta rief empört: "Wenn Sie mich beleidigen, findet dieser Prozess ohne Sie statt."

Kriminalpsychologe: "Persönliches Tötungsdelikt"
Als das alles mehr oder weniger geklärt war, konnte endlich Kriminalpsychologe Thomas Müller zu Wort kommen. Er führte aus, dass es sich bei der Tat um ein "persönliches Tötungsdelikt" gehandelt habe, dessen Auslöser eine Streit- oder Aggressionssituation gewesen sei. Er beschrieb es als "Situation der rasenden Wut, des Hasses". Bei dem Täter handle es sich um eine Person, "die auch in hoher Stresssituation noch logisch agieren kann".

Archivbild

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