Der "Kulturverein von Aleviten in Wien" hatte beim Kultusamt einen Antrag zur Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft eingebracht, da die IGGiÖ bestreitet, Aleviten gehörten zur "weltweiten muslimischen Gemeinschaft" und eine Aufnahme daher verweigert. Das Kultusamt erkannte die Selbstzuordnung der Aleviten als "Glaubensrichtung des Islam" zwar an, allerdings seien im Islamgesetz nicht mehrere Religionsgesellschaften vorgesehen, lautete die Begründung für die Ablehnung.
Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt
"Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Vorgangsweise der Bundesministerin nicht der Verfassung entspricht", lautete das offizielle Statement der Obersten Richter. Nirgends in den einschlägigen österreichischen Gesetzen stehe, dass es nur eine einzige islamische Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaft geben dürfe. Im Gegenteil: "Eine solche Ansicht verletzt den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Religionsfreiheit)."
Keine automatische Anerkennung
Nun muss die Anerkennung der Wiener Aleviten als Bekenntnisgemeinschaft noch einmal vom Kultusamt geprüft werden. Damit sei aber nicht gesagt, so der VfGH, dass es automatisch zu einer Anerkennung der Aleviten kommen werde. Dass Argument, es gebe bereits eine "Islamische Glaubensgemeinschaft", gelte allerdings nicht. Laut eigenen Angaben zählt der "Kulturverein von Aleviten in Wien" rund 60.000 Mitglieder.
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