LG will nun klagen

EU: 649 Mio. Euro Strafe für asiatische LCD-TV-Hersteller

Elektronik
09.12.2010 09:40
Fünf asiatische Hersteller von Flachbildschirmen müssen wegen illegalen Preisabsprachen eine saftige EU-Strafe von insgesamt 649 Millionen Euro zahlen. Doch es regt sich Widerstand: Der weltweit zweitgrößte Flachbildschirm-Hersteller LG Display erwägt rechtliche Schritte gegen den über ihn verhängte Strafanteil von 215 Millionen Euro.

Um eine Strafe herumgekommen ist der südkoreanische Hersteller Samsung, da die Firma die Verstöße in Brüssel beichtete, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am Mittwoch.

Die LCD-TV-Hersteller hätten zwischen Oktober 2001 und Februar 2006 Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt, so die EU-Kommission. Die Flachbildschirme seien einzeln oder eingebaut in Computern und Fernsehgeräten verkauft worden. Damit sei insgesamt ein Umsatz von mehr als sieben Milliarden Euro erzielt worden.

Geheime Treffen für illegale Preisabsprachen
Wie Almunia berichtete, hatten sich die Unternehmen etwa 60 Mal in Taiwan getroffen. Alle Absprachen waren illegal, betonte der Spanier. "Außereuropäische Unternehmen müssen sich an die Regeln halten, die innerhalb Europas gelten." Die Kommission hat Beweise, dass sich die Unternehmen über die Unrechtmäßigkeit ihrer Absprachen im Klaren waren. Deshalb hätten sie versucht, die Treffen geheim zu halten. Zwei Unternehmen hätten nach Zustellung der Strafbescheide zunächst angegeben, das Geld nicht zahlen zu können. Die Kommission habe sich die wirtschaftliche Lage angeschaut, erklärte Almunia. Das Ergebnis der Prüfung: "Das war nicht gerechtfertigt."

LG will gegen Strafe Berufung einlegen
LG setzt offenbar auf eine andere Taktik, sich um die Strafzahlung zu drücken. "LG Diplay gesteht die unrechtmäßigen Handlungen der Vergangenheit ein und respektiert in dieser Hinsicht die Regulierungsautorität der Europäischen Kommission", hieß es. Doch könnte das Unternehmen nach sorgfältiger Überprüfung beim Gericht der Europäischen Union Berufung einlegen. Das sei dann der Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass es unter anderem verfahrensrechtliche Probleme bei den Ermittlungen gegeben habe.

3 Milliarden Euro Strafe von der EU in diesem Jahr
Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Unternehmen mit bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes bestrafen. Es sei die siebente Kartellentscheidung der Kommission in diesem Jahr, sagte Almunia. Insgesamt verhängten die Wettbewerbshüter der EU mehr als drei Milliarden Euro an Geldstrafen.

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