Der aus Nigeria stammende Mann hat den Scheck angeblich per Post aus Großbritannien zugesandt erhalten. "Mein Mandant erwartete eine Geldsumme in dieser Höhe, deshalb wurde er auch nicht stutzig", erklärte die Verteidigung. Der 57-Jährige unterzeichnete den Scheck und reichte ihn bei der Bank ein.
Dort allerdings zeigte man sich verwundert: Zum einen war die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die mit dem Scheck gesandt wurde, von schlechter Papier- und Farbqualität. Zum anderen war nur eine Unterschrift anstatt der üblichen zwei Unterfertigungen vorhanden. Bei einer eingehenden Überprüfung erwies sich die Bescheinigung als gefälscht, der Scheck war nicht gedeckt.
Der Angeklagte beteuerte bis zum Schluss, von keinen illegalen Machenschaften gewusst zu haben. Er wurde dennoch zu drei Jahren Haft verurteilt, von denen zwei auf Bewährung ausgesprochen wurden.
Symbolbild
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