Frauen überfallen

Drei Angeklagte zu unbedingter Haft verurteilt

Oberösterreich
07.12.2010 14:53
Nach einem Überfall auf eine 73 Jahre alte Frau und ihre 53-jährige Tochter sind am Dienstag im Prozess im Landesgericht Linz alle drei Angeklagten zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Der 19-Jährige muss für vier Jahre hinter Gitter, der 23-Jährige für sechseinhalb Jahre und die gleichaltrige Beschuldigte für sechs Jahre. Den Opfern wurden 1.800 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen.

Laut Anklage habe das Trio am 15. Oktober in Traun bei Linz vorgehabt, eine Bäckerei oder ein Restaurant zu überfallen, den Plan dann aber wieder verworfen. Stattdessen sollen die drei Beschuldigten, die seit ihrer Jugend drogensüchtig sind, zum Stadtfriedhof St. Martin gegangen sein und sich auf die Suche nach älteren Frauen gemacht haben.

Als ihnen Mutter und Tochter entgegenkamen, habe sich der jüngste Täter eine Haube mit Sehschlitzen über den Kopf gezogen und die 73-Jährige mit einer Gaspistole bedroht. Er soll versucht haben, ihr die Tasche zu entreißen, was aber misslang. Der ebenfalls maskierte 23-Jährige habe sich mit der Handtasche der jüngeren Frau aus dem Staub gemacht, so die Anklage. Die 53-Jährige stürzte und wurde leicht verletzt.

Von fünf Euro Beute Busticket gekauft
Das Trio erbeutete gerade einmal fünf Euro Bargeld. Davon sollen sie sich Fahrscheine für den Bus gekauft haben, um wieder nach Linz zu kommen. Außerdem befand sich in der geraubten Handtasche ein Handy, das um 30 Euro den Besitzer wechselte. Mit dem Geld wurden Drogenersatzstoffe gekauft. Der Rest der Beute landete in einem Kanalschacht, die Tasche in der Sandkiste eines Spielplatzes.

Zum Zeitpunkt der Tat hätten sie sich auf Entzug befunden, erklärten die Angeklagten. "Da kann man nicht klar denken." Die Pistole sei nicht geladen gewesen. Der 19-Jährige bekannte sich schuldig, der 23-Jährige teilweise. Ihm könne kein schwerer Raub angelastet werden, da nicht er die Waffe eingesetzt habe, so der Mann. Die Frau bekannte sich zum Diebstahl schuldig, sie sei lediglich Schmiere gestanden.

"Tickende Zeitbomben"
Ältere Frauen auf dem Friedhof zu überfallen sei "schockierend und moralisch letztklassig", betonte die Staatsanwältin. Die Angeklagten seien "tickende Zeitbomben", Drogensucht könne kein Freibrief für derartige Taten sein. Der Verteidiger des 19-Jährigen verwies auf das "umfassende reumütige Geständnis" seines Mandanten. Der ältere Angeklagte habe sich mitreißen lassen und einen untergeordneten Tatbeitrag zu verantworten, so sein Anwalt. Bei ihr gebe es keinen Vorsatz, erklärte der Verteidiger der 23-Jährigen, sie habe auch nicht gewusst, dass eine Waffe zum Einsatz kommt.

Der Anwalt des jüngsten Angeklagten verzichtete auf Rechtsmittel, die anderen Verteidiger legten Berufung ein. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile wegen schweren Raubs und versuchten schweren Raubs gegen die drei, die bereits früher mit dem Gericht zu tun hatten, sind nicht rechtskräftig.

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