Nach der Straßenverkehrsordnung haben Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den an der Straße gelegenen Gebäudedächern entfernt werden, sodass niemand durch eine Dachlawine zu Schaden kommt. "Bloß Warnstangen aufzustellen oder auf Schneerechen am Dach zu vertrauen, reicht jedenfalls nicht aus, um sich von der Haftung zu befreien", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Hauseigentümer haften bei Unterlassung
Sollten sich Hauseigentümer nicht um die Entfernung der Dachlawinen kümmern, haften sie im Falle eines Unfalles oder einer Sachbeschädigung. In vielen Fällen steht dahinter allerdings die Hausverwaltung, die den Ball dann an die Haftpflichtversicherung weiterspielt oder an das Unternehmen, das mit der Entfernung von Schnee und Eis beauftragt worden ist. Auch diese Unternehmen verweisen in aller Regel auf deren Versicherung.
Sonderregelung für Autofahrer
Oft sind bereits überhängende Schneedächer von der Straße aus erkennbar oder Warnstangen angebracht. "Parkt der Fahrer sein Auto trotzdem an einer gefährlichen Stelle, muss er damit rechnen, dass ihm ein Mitverschulden angelastet wird und er zumindest Teile des Schadens selbst tragen muss", so Pronebner.
Dachlawinenopfer sollten sofort Beweise sichern, also Fotos machen und Kontaktdaten von möglichen Zeugen sammeln. Außerdem ist es empfehlenswert, mit dem Hauseigentümer und der eigenen Versicherung in Kontakt zu treten.
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