Mit vier Stichverletzungen im Rücken läutete am Morgen des 20. Dezember 2009 ein 49-Jähriger bei einer Bekannten in Innsbruck. Diese alarmierte die Rettung und damit begannen die Ermittlungen. Am Donnerstag standen diese im Zentrum eines Schwurgerichtsprozesses in Innsbruck. Angeklagt war eine in Innsbruck lebende Britin (46). Versuchten Mord warf ihr die Staatsanwaltschaft vor. Sie soll mit einem Steakmesser vier Mal zugestochen haben.
Doch was genau am Abend des 19. Dezember geschah, wissen wohl nicht einmal mehr die beiden Beteiligten. Zu schwer war der Rausch, zu groß die dadurch bedingten Gedächtnislücken. "Ich habe gesagt, er soll gehen. Doch er wollte nicht und ging dann auf mich los", versuchte sich die Angeklagte zu rechtfertigen. Sie räumte aber ein, dass ihre Erinnerungen dürftig sind. Gleiches gab auch das Opfer an: "Ich habe eine Flasche Wodka mitgebracht und das war ein großer Blödsinn. An die Stiche erinnere ich mich nicht mehr."
Schwerverletzter schlief neben ihr ein
Fakt ist, dass beide sturzbetrunken waren. Er schlief trotz der schweren Verletzungen bis zum Morgen, auch die Angeklagte war neben dem Opfer eingeschlafen. Für das Gericht war die Tat aber kein versuchter Mord, sondern schwere Körperverletzung. Das Urteil: Zwei Jahre Haft, 16 Monate davon bedingt. Die Angeklagte, die in Handschellen vorgeführt wurde, wurde nach der Verhandlung in Freiheit entlassen.
von Stefan Ruef, Tiroler Krone
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