Aus Frust gezündelt

Brandstifter zu 18 Monaten Haft verurteilt

Oberösterreich
02.12.2010 13:35
Ein 25-Jähriger, der in einer Papierfabrik im Bezirk Linz-Land zwei Brände gelegt hat, ist am Donnerstag in einem Schöffenprozess in Linz zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Drei davon fasste er unbedingt aus. Außerdem wurde er dazu verpflichtet, den Schaden von mehr als 19.000 Euro zu ersetzen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben immer, wenn er seinen Frust nicht abbauen konnte, zum Feuerzeug gegriffen und hatte deswegen auch schon früher mit der Justiz zu tun. Am Abend des 31. Dezember 2008 war es wieder soweit. Er zündelte als Mitarbeiter im Altpapierlager in Nettingsdorf. Kurze Zeit später standen 300 Tonnen zu Ballen gepresstes Altpapier in Vollbrand. Elf Feuerwehren mit 158 Mann waren bis zu 20 Stunden lang im Einsatz, um die Flammen zu löschen.

Spuren im Schnee führten zum Angeklagten
Als Mitglied der Betriebsfeuerwehr half der Angeklagte mit. Die Florianijünger verhinderten, dass das gesamte Lager mit 2.000 Tonnen und eine angrenzende Lagerhalle vernichtet wurden. Der Schaden betrug dennoch über 19.000 Euro. Als Brandursache konnte anfangs auch eine verirrte Silvesterrakete nicht ausgeschlossen werden. Doch am 7. Februar 2010 brannte es erneut im Altpapierlager. Dieses Mal wurden nur zwei Ballen beschädigt. Schuhabdrücke im Neuschnee brachten die Ermittler auf die Spur des Angeklagten.

Psychotherapie statt Gefängnis
Der Mann wurde wegen versuchter sowie vollendeter Brandstiftung angeklagt. In der Verhandlung bekannte er sich letztlich schuldig. Ein Gutachten bescheinigte ihm eine Persönlichkeitsstörung, nicht jedoch, dass er unzurechnungsfähig sei. Die zur Aufhebung der U-Haft erteilten Auflagen - unter anderem eine Psychotherapie, Alkoholabstinenz und Bewährungshilfe - hat er eingehalten. Er hat auch wieder einen Arbeitsplatz und lebt in einer festen Beziehung.

Das Gericht rechnete ihm für die drei Monate Haft, die er unbedingt absitzen muss, die sechs Wochen an, die er in U-Haft verbrachte. Für die restlichen sechs Wochen wurde ihm Strafaufschub gewährt unter der Auflage, die Therapie fortzusetzen und die Schadenswiedergutmachung "nach Kräften" mit einer Ratenzahlung zu betreiben.

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