Für die Vorgangsweise der Gemeinde Lienz bei der Bürgermeister-Stichwahl gebe es "keinen Spielraum", hieß es. Eine Antragstellung von Wahlkarten über das Telefon sei nach den Bestimmungen des Tiroler Wahlrechts unzulässig, ebenso eine Übergabe einer Wahlkarte ohne entsprechende Vollmacht.
Nur 14 Stimmen Unterschied
Da Bürgermeister Johannes Hibler (ÖVP) lediglich 14 Stimmen vor SPÖ-Kandidatin Elisabeth Blanik lag, sei nicht auszuschließen, dass die sieben Prozent der rechtswidrig zugestellten Wahlkarten Einfluss auf das Wahlergebnis hatten, betonten die Verfassungsrichter. Die Wahlbehörden haben nun die weiteren Verfügungen zu treffen, um die Wiederholung der Stichwahl zu organisieren, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Gemeinderatswahl hält
Keinen Erfolg hatte das BZÖ mit seiner Anfechtung der Lienzer Gemeinderatswahl vom 14. März. Zum Teil treffen die behaupteten Unregelmäßigkeiten laut VfGH nicht zu, weil die Vorgangsweise der Wahlbehörden mit dem Tiroler Wahlrecht übereinstimme. Es habe sich zwar bestätigt, dass eine falsche Wahlkarte (lautend auf eine andere Person) ausgegeben wurde. Diese eine Stimme würde aber keine Mandatsverschiebung bewirken. Für eine erfolgreiche Wahlanfechtung vor dem VfGH sei es aber Bedingung, dass eine Rechtswidrigkeit im Wahlverfahren auch Einfluss auf das Wahlergebnis haben könnte.
Knappes Ergebnis am 28. März
Bei der Bürgermeister-Stichwahl in Lienz vom 28. März dieses Jahres entfielen (bei einer Wahlbeteiligung von 65,03 Prozent) auf Hibler 50,1 Prozent oder 3.221 Stimmen. Blanik kam auf 49,9 Prozent oder 3.207 Stimmen. Bei der Gemeinderatswahl kam die ÖVP auf 43,72 Prozent, die SPÖ auf 30,66 Prozent, die Liste Stadt Lienz auf 9,94 Prozent, die FPÖ auf 5,32 Prozent, die Grünen erreichten 3,72 Prozent, das BZÖ schaffte 3,63 Prozent und die Union für Lienz 3,01 Prozent.
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