CO2-Emissionen
Die Festnahme erfolgte demnach um 22.49 Uhr - der Verdächtige war aber um 22.50 Uhr geboren worden. Nicht nur der Geburtstag sei ein Kriterium für den Beginn der Volljährigkeit, sondern auch die Geburtszeit, argumentierte die Anwältin.
Das Gericht erklärte sich daher für nicht zuständig und verwies den Fall an einen Jugendrichter. Der Verdächtige soll ein Auto gestohlen und dann ohne Führerschein damit gefahren sein. Wäre er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätte ihn sicher eine harte Strafe erwartet. So könnte er möglichweise mit Sozialstunden davonkommen.
Symbolbild
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