Die Bundesregierung will demnach eine "gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen" nur dann erlauben, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein "klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung" bestehe. "Hier gibt es eine "rote Linie", die jeder beachten muss." Gleichzeitig will de Maizière die kommerzielle Veröffentlichung von Daten im Netz unterbinden, wenn sich dadurch ein "umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben" könne oder der Betroffene "in ehrverletzender Weise" beschrieben oder abgebildet werde.
Freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie
De Maizière betonte, die Schwelle für die Definition der "roten Linie" sei hoch angesetzt worden, da das Internet als öffentlicher Raum "grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein sollte". Die Bundesregierung setzt dabei auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie. Die Branche hatte sich verpflichtet, freiwillig einen Datenschutz-Kodex zu Google Street View und ähnlichen Diensten vorzulegen.
Verband überrecht Datenschutz-Kodex
Der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, August Wilhelm Scheer, überreichte am Mittwoch dem Innenminister einen "Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste", der über die gesetzliche Verpflichtung hinausgeht. So will die Branche eine "zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet" einrichten, bei der die Bürger bei den einzelnen Anbietern Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können." Widersprüche sollen mit wenigen Klicks oder auch ohne Internetnutzung möglich sein.
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