Schnee und Eis am Dach

Unsichtbare „Lkw-Ladung“ als tödliche Gefahr

Tirol
28.01.2021 13:30

Kein Einzelfall war der Unfall am Montag im Tiroler Landecker Tunnel, bei dem ein Eisbrocken, der sich von einem Lkw-Dach gelöst hatte, durch die Windschutzscheibe eines Pkw schoss und einen 30-Jährigen im Gesicht traf. Immer wieder gibt es Schwerverletzte.

Blicken wir zurück auf den 3. Jänner des Vorjahres: Damals flog auf der Arlberg Schnellstraße im Baustellenbereich Landecker Tunnel von einem Sattelzug eine Eisplatte auf den entgegenkommenden Pkw eines Tirolers. Das Geschoss durchschlug die Windschutzscheibe und traf den 66-jährigen Lenker. Der Mann erlitt schwere Verletzungen am Kopf und im Gesicht, seine Beifahrerin blieb zum Glück unverletzt. Der Lkw-Lenker setzte seine Fahrt fort und konnte bis heute nicht ausgeforscht werden.

Zwischenfälle oft in Tunnels
An sich ereignen sich solche Unglücke vorwiegend in Tunnels. Den Grund dafür nennt Alexander Holzedl, Pressesprecher der Asfinag: „Dieser Umstand lässt sich durch den Temperaturunterschied erklären. In einem Tunnel ist es wärmer als im Freien, somit ist die Gefahr größer, dass sich das Eis löst.“

Die Lkw-Fahrer bemerken einen solchen Zwischenfall meist gar nicht und setzen daher ihre Fahrt ohne anzuhalten fort. Die Ausforschung gestaltet sich in der Regel schwierig.

Die Lenkerin jenes Sattelzugs, von dem vor einigen Jahren auf der Eibergstraße im Tiroler Unterland ein Eisbrocken auf den Pkw eines deutschen Urlaubers fiel, konnte ermittelt werden. Das damals 52-jährige Opfer hatte ebenfalls schwere Kopfverletzungen erlitten, die Lkw-Lenkerin erhielt eine Anzeige. Die Fahrerin hätte den Lkw vor Inbetriebnahme von Schnee und Eis befreien müssen.

Freilich - das Kraftfahrgesetz sieht dies laut Oberst Günther Salzmann von der Verkehrsabteilung der Tiroler Polizei nicht ausdrücklich vor. „Nur die Sicht vom Lenkerplatz aus muss frei sein“, betont Salzmann.

Kein spezieller Passus, aber...
„Es gibt tatsächlich keinen speziellen Passus dazu“, weiß Verkehrsjuristin Ursula Muigg vom ÖAMTC Tirol. „Die Straßenverkehrsordnung stellt jedoch klar, dass ein Fahrzeug bei Inbetriebnahme durch seinen Zustand niemanden gefährden darf.“ Deshalb seien alle Kraftfahrer - selbstverständlich auch Pkw-Lenker - verpflichtet, Schnee und Eis, das gefährlich für andere sein kann, vor dem Fahrtantritt zu entfernen.

In Tirol gibt es dafür zwei so genannte Abkehrbühnen der Asfinag. Dort können Lkw-Lenker ihre Brummis einfach und leicht von Schnee und Eis reinigen.

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