Gericht legte fest:

Wie Landesräte abstimmen, soll verschwiegen werden

Oberösterreich
27.01.2021 15:30

In Oberösterreich darf man nicht wissen, wer in der Landesregierung wie abgestimmt hat, „damit einzelne Mitglieder der Landesregierung nicht dazu verhalten werden, sich für ihr Stimmverhalten sachlich rechtfertigen müssen.“ Diese Position des Landes wird vom Landesverwaltungsgericht gestützt.

Ernst Sperl vom Naturschutzbund in Riedau wollte in Erfahrung bringen, wie die einzelnen Mitglieder der Landesregierung im Fall einer bestimmten Artenschutzregelung (über die Bejagung von Krähen und Elstern) abgestimmt haben. Den formellen Antrag Sperls wies die Landesregierung (am 14. Dezember 2020) im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass es der Intention des Oö. Auskunftspflichtgesetzes zuwiderlaufe, „wenn Verwaltungsorgane ihr Stimmverhalten gegenüber einem Bürger zu rechtfertigen hätten“.

Beschwerde abgewiesen
Das Landesverwaltungsgericht, bei dem Sperl Beschwerde einlegte, sah das am 11. Jänner 2021 genauso, wobei wir hier auf die juristische Argumentation nicht eingehen können. Sperl protestiert: „Wie soll der Wähler wissen, welche Partei er wählen soll, wenn das Entscheidungsverhalten derer Vertreter nicht bekannt ist? Das geht an die Grundfeste der Demokratie und Wahlrecht.“

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