Sechseinhalb Jahre

Haft für „Stellvertreter des Deutschen Reichs“

Oberösterreich
26.01.2021 12:01

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Dienstag die Strafe für einen Welser, der sich als „provisorischer Stellvertreter des Deutschen Reichs für die Ostmark“ ausgegeben, Spenden für eine rechtsextreme Website gesammelt und zahlreiche einschlägige Postings veröffentlicht hat, von acht auf sechseinhalb Jahre reduziert. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt aufrecht.

Der Mann war im Juni des Vorjahres von einem Geschworenensenat im Landesgericht Wels einstimmig nach den Paragrafen 3d und 3g des Verbotsgesetzes schuldig gesprochen worden. Auf Basis eines Gutachtens der Psychiaterin Adelheid Kastner wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde vor dem OGH ist er im Dezember abgeblitzt.

In Postings Hitler verherrlicht
Der Mann hatte Geld gesammelt, um den Betrieb einer rechtsextremen Website zu unterstützen. Auch gestaltete er Internetprofile mit nationalsozialistischem Inhalt. In zahlreichen Postings verherrlichte er Adolf Hitler, diffamierte Juden und leugnete den Holocaust. Gegenüber Polizei und Gericht gab er dann an, er gehöre dem nach wie vor bestehenden Deutschen Reich an und sei auch dessen „provisorischer Stellvertreter für die Ostmark“. Ein Vernehmungsprotokoll unterzeichnete er mit dem SS-Symbol der doppelten Siegrune.

Zusätzliche Milderungsgründe
Das OLG wies die Strafberufung der Staatsanwaltschaft zurück, jener des Angeklagten folgte es hingegen teilweise. Als zusätzliche Milderungsgründe wurden anerkannt, dass der Mann ein - wenn auch nicht reumütiges, so doch der Wahrheitsfindung dienendes - Tatsachengeständnis abgelegt hatte und, dass er sich laut Gutachten am Rande der Unzurechnungsfähigkeit bewege. Daher wurde die Haftstrafe von acht auf sechseinhalb Jahre verkürzt. Die Einweisung blieb aufrecht, weil anzunehmen sei, dass der Mann sonst weiter schwere Straftaten begehen würde, befand das Berufungsgericht.

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