Datenschutzverstöße

9,6 Mio. Euro Strafe für Gay-Dating-App Grindr

Digital
26.01.2021 12:53

Die bei Homosexuellen beliebte Dating-App Grindr ist in Norwegen zur Zahlung einer Strafe von umgerechnet rund zehn Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verurteilt worden. Die App habe sensible Daten von Millionen von Nutzern illegal weitergegeben, teilte die Datenschutz-NGO noyb mit. Grindr wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters das Urteil vorerst nicht kommentieren.

Die DSGVO gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also allen 27 EU-Staaten, sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen. Gemeinsam mit dem norwegischen Verbraucherrat hatte noyb im Jänner Beschwerden gegen Grindr und mehrere Adtech-Unternehmen eingereicht.

Die norwegische Datenschutzbehörde habe den Beschwerden stattgegeben und bestätigt, dass Grindr keine gültige Einwilligung für die Datenweitergabe hatte, so noyb. Die verhängte Geldstrafe von 100 Millionen Norwegischen Kronen (9,63 Millionen Euro) gegen Grindr sei bei einem Gewinn von umgerechnet 25,51 Millionen Euro im Jahr 2019 eine saftige Strafe für das Unternehmen, hieß es in der Aussendung von noyb um den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems.

Daten an Werbenetzwerke weitergegeben
Die fünf Adtech Unternehmen MoPub von Twitter, AppNexus von AT&T (jetzt Xandr), OpenX, AdColony und Smaato hätten über die App persönliche Daten erhalten. Jedes Mal wenn ein Nutzer Grindr öffne, würden Informationen wie der aktuelle Standort oder dass diese Person Grindr nutzt, an Werbetreibende übermittelt. Diese Informationen seien auch verwendet worden, um umfassende Nutzerprofile für gezielte Werbung zu erstellen.

„Einwilligung“ laut Behörde ungültig
Die norwegische Datenschutzbehörde argumentierte in ihrem Urteil dass die angebliche „Einwilligung“, auf die sich Grindr berufe, ungültig sei. Die Nutzer seien weder richtig informiert worden, noch sei ihre Einwilligung spezifisch genug gewesen, da der gesamten Datenschutzerklärung zugestimmt werden musste. Zudem habe etwa Werbung nicht spezifisch aktiviert oder deaktiviert werden können.

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Wenn eine App für die schwule Community argumentiert, dass die besonderen Schutzbestimmungen für die Community eigentlich nicht gelten, ist das doch erstaunlich.

Max Schrems, noyb.eu

„Wenn eine App für die schwule Community argumentiert, dass die besonderen Schutzbestimmungen für die Community eigentlich nicht gelten, ist das doch erstaunlich. Ich bin mir nicht sicher, ob die Anwälte von Grindr das wirklich zu Ende gedacht haben“, kommentierte Schrems, Vorsitzender von noyb, das Urteil. Grindr kann nun innerhalb von 21 Tagen Einspruch gegen den Bescheid erheben.

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