„Wesentliches Ziel des Straf- sowie des Maßnahmenvollzugs ist es, die Gefährlichkeit von Insassen bzw. Untergebrachten hintanzuhalten und sie in unsere Gesellschaft zu reintegrieren. Zu diesem Zweck erfolgen in der Justizanstalt Asten Sozialtrainings im Rahmen von Besuchen eines gastronomischen Betriebs“, heißt es in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage. Acht Ausgänge gab es im Vorjahr, 2019 wurde 24-mal Pizza geschmaust. Die Rechnung müssen die Untergebrachten bezahlen.
Keine negativen Vorfälle
Negative Vorfälle hätte es bei den Ausgängen noch keine gegeben, so Kogler, der von Erfolgen berichtet: „So konnte die therapeutische Beziehung mit der behandelnden Ärztin durch das Essengehen bereits gestärkt werden und nach Monaten der Zwangsbehandlung eine Medikamenten-Compliance herbeigeführt werden.“
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