Lausbubenstreich

Kein Verfahren nach Hinrichtungsvideo in NÖ

Niederösterreich
25.01.2021 11:39

Der Fall um ein gestelltes Hinrichtungsvideo, das von sechs jugendlichen afghanischen Asylwerbern am Tag nach dem Terroranschlag in Wien im November 2020 im Schlosspark Pottendorf (Bezirk Baden) produziert worden war, wird die Behörden nicht länger beschäftigen. Es gebe kein Verfahren, da kein terroristischer Hintergrund und auch kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorliege.

Zu diesen Ergebnissen kam die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zum Ergebnis nach einer eingehenden Prüfung des Falles. Der Sachverhalt und das damit verbundene Video sei sowohl vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) als auch von der Staatsanwaltschaft gesichtet worden. Bei den Aufnahmen handle es sich um eine Art Lausbubenstreich der deplatzierten Sorte.

Kritik von FPÖ
Die Jugendlichen gaben Medienberichten zufolge zu Protokoll, dass derartige Handlungen in ihrem Kulturkreis nicht außergewöhnlich seien. Umgehende Kritik kam von der FPÖ. „Österreich darf so eine Entwicklung nicht dulden“, meinte Bundesparteichef Norbert Hofer.

Die Hobby-Schauspieler von heute seien die Gefährder von morgen: „Wenn die Jugendlichen so an ihren kulturellen Errungenschaften wie Hinrichtungen hängen, dann sollen sie bitte wieder in ihre Heimat zurückkehren. Mit der Kultur unserer Heimat Österreich sind derartige Weltanschauungen nicht kompatibel.“

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