Briefwahl-Auszählung:

Zweite Verurteilung für Kärntner Bezirkshauptmann

Kärnten
22.01.2021 19:45

Vier Jahre haben die Ermittlungen gegen einen Kärntner Bezirkshauptmann und seinen Verwaltungsdirektor gedauert - und zweimal mussten die beiden vor Gericht. Immer wegen des gleichen Vergehens bei nun insgesamt vier Wahlgängen zwischen 2013 und 2016.

Wie berichtet, wurden Briefwahlstimmen ausgezählt und die Protokolle dazu nicht so ausgefüllt, wie es der Verfassungsgerichtshof bei seiner Entscheidung zur Wiederholung der Hofburgwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer im Nachhinein gern gesehen hätte.

„Ich bin selbst Jurist“, sagt der beschuldigte Spitzenbeamte. „Ich habe mich an ein Formular der Wahlbehörde gehalten, wollte alles richtig machen - jetzt weiß ich, dass es falsch war. Leider Gottes bin ich also schuldig.“

Keine Diversionen in Kärnten

Richterin Sabine Roßmann sind durch Entscheidungen der Höchstgerichte die Hände gebunden: Diversion geht sich keine aus, also wird es wieder eine Geldstrafe zu je 60 Tagessätzen als Zusatzstrafe - weitere 6000 Euro muss der Bezirkshauptmann (Anwalt Günter Schandor) bezahlen, 3720 Euro sein Direktor; beide nehmen an.

Staatsanwalt Philipp Konwalin muss erst fragen, ob das Urteil passt: „Der Akt ist berichtspflichtig, geht gleich ans Justizministerium.“ Dieses scheint nur bei Kärntner Verfahren auf Verurteilungen bedacht zu sein; in anderen Bundesländern gab es Freisprüche und Diversionen für ähnliche Wahlfehler.

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