Dieses Verfahren wird hoch emotional werden. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen eine 79-jährige Villacherin Anklage wegen Verleitung und Hilfestellung zum Selbstmord eingebracht. Die betagte Frau hatte vor wenigen Monate gemeinsam mit ihrem krebskranken Mann einen Medikamentenmix getrunken - beide wollten sterben, beide wurden gerettet, weil ein besorgter Nachbar Alarm geschlagen hatte.
Der Mann starb allerdings später an seinem Leiden. „Es gilt nun im Verfahren, den Sachverhalt aufzuklären und die rechtliche Beurteilung im Spannungsfeld des jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu lösen“, so Gerichtssprecher Christian Liebhauser.
Der Verfassungsgerichtshof hat das Sterbehilfeverbot teilweise gekippt - ab 2022. Die Kärntnerin kommt also nicht in den Genuss der neuen Rechtslage. Allerdings gibt es noch den „entschuldigenden Notstand“, auf den Richter Gernot Kugi zurückgreifen könnte. Diesen gab es in Klagenfurt bereits einmal, als ein Mann seine todkranke Frau zum Freitod in die Schweiz begleitete.
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