FFP2, Abstand, ...

Lockdown-Verlängerung von Nationalrat beschlossen

Politik
21.01.2021 15:58

Der Nationalrat hat am Donnerstag die Verordnung zur Verlängerung des Corona-Lockdowns beschlossen. Sie bringt (neben dem anvisierten neuen Enddatum 7. Februar) vor allem eine Verschärfung bei der Masken-Pflicht: Ab dem 25. Jänner ist unter anderem beim Einkauf und in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem wird die Ein-Meter-Abstandsregel auf zwei Meter ausgedehnt - der Babyelefant mutiert zur ausgewachsenen Kuh.

Es ist die 3. COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung, die am Donnerstag vom Hauptausschuss des Nationalrates abgesegnet wurde. Denn laut dem COVID-19-Maßnahmengesetz müssen verordnete Ausgangsbeschränkungen im Hauptausschuss behandelt werden. Gelten werden diese vorerst bis 3. Februar, danach ist eine Verlängerung bis einschließlich 7. Februar geplant. Der Zeitplan sieht vor, dass am 8. Februar die ersten Öffnungsschritte vonstatten gehen (Handel, Dienstleister, Schulen), Ende Februar sollen Hotels, Gastronomie und Freizeitbetriebe folgen. Ob dieser Zeitplan hält, soll wöchentlich anhand der Corona-Zahlen evaluiert werden. Schon bisher hielten die geplanten Öffnungsdaten nicht immer.

  • Ausgangsbeschränkungen und Freunde treffen
    Was seit dem Stefanitag galt, bleibt aufrecht. Das Verlassen des eigenen Wohnbereiches ist nur aus bestimmten Gründen zulässig: Dazu zählen notwendige Einkäufe, der Weg zur und von der Arbeit, Unterstützung für Hilfsbedürftige und die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum. Auch die Teilnahme an Demonstrationen und die „körperliche wie geistige Erholung im Freien“ - sprich Sport und Spazierengehen - bleiben erlaubt. Soziale Kontakte darf man weiterhin pflegen, aber nur mit einzelnen engsten Angehörigen wie Eltern, Geschwistern oder Kindern sowie mit Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich körperlicher oder digitaler Kontakt gepflegt wird. Es gilt in jedem Fall die Regel 1+1: Eine einzelne Person darf pro Besuch maximal einen Haushalt treffen.
  • Mindestabstand Neu
    Ab 25. Jänner gilt der Mindestabstand Neu, der von einem Meter auf zwei Meter vergrößert wurde. Gültig ist dieser an allen öffentlichen Orten. Ausgenommen sind Personen aus dem gemeinsamen Haushalt sowie die nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner. Bei Outdoor-Sportstätten (die weiterhin genutzt werden dürfen) gilt ab dem 25. Jänner ebenfalls der Zwei-Meter-Abstand. Auch die 10-Quadratmeter-Regel pro Benutzer ist einzuhalten. Dies betrifft u.a. Eislaufplätze, Loipen oder das Skifahren. Kontaktsportarten sind abseits des Profi-Bereichs weiterhin verboten.
  • Verschärfte Maskenpflicht
    In vielen Bereichen muss man ab 25. Jänner zur FFP2-Maske greifen bzw. einer gleichwertigen oder höherwertigen Maske. Dies gilt bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Fahrgemeinschaften, der Nutzung von Seil- und Zahnradbahnen sowie beim Einkaufen. Auch beim Besuch von Dienstleistern (etwa KfZ-Werkstätten) ist die FFP2-Maske vorgeschrieben. Auch auf Märkten gilt die FFP2-Maskenpflicht (indoor wie outdoor), selbiges beim Abholen von Speisen in der (sonst geschlossenen) Gastronomie oder in Betriebskantinen. Und auch beim Besuch von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten ist die Maske zu tragen, ebenso in allgemein zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben, die freilich wie bisher nur zu dringend beruflichen Zwecken genutzt werden dürfen. Getragen werden muss die FFP2-Maske ab dem Alter von 14 Jahren. Ab sechs Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
  • Ausweitung der verpflichtenden Tests
    Eine Neuerung gibt es auch bei den verpflichtenden wöchentlichen Berufsgruppentestungen. Ergänzend zu den schon bisher obligaten Tests im Gesundheits- und Pflegebereich gilt die Regelung künftig auch für zahlreiche weitere Bereiche, etwa für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (z. B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr). Testen müssen sich auch Lehrer und Elementarpädagogen, Arbeiter in der Lagerlogistik, sofern der Mindestabstand regelmäßig unterschritten wird. Auch im öffentlichen Dienst bei Parteienverkehr sowie im Spitzensport bei Mannschafts- und Kontaktsportarten sind die Tests nun vorgeschrieben. Wer keinen Test vorweisen kann, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern) vorgeschrieben.
  • So geht es für Handel und Dienstleister weiter
    Sowohl die aktuell geschlossenen Möbel-, Mode-, Elektro- und sonstigen Händler als auch körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Fußpfleger sollen als Erste nach dem Lockdown wieder öffnen. Weiterhin möglich ist das Abholen bestellter Ware von 6 bis 19 Uhr. Für alle Kunden, auch in aktuell geöffneten Geschäften, gilt künftig die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, Mitarbeiter können stattdessen wöchentliche Tests machen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Aufrecht bleibt die Personenbeschränkung: Pro zehn Quadratmeter darf maximal ein Kunde eingelassen werden. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf ihn maximal ein Kunde betreten. In den Geschäften gilt die Zwei-Meter-Abstandsregel - theoretisch auch im Kassenbereich, wo es schon jetzt oft zum Gedränge kommt. Eine kleine Erleichterung gibt es zumindest für Bibliotheken: Für diese ist künftig die (aus dem Handel bekannte) Bestellung und Abholung erlaubt („Click&Collect“). Ansonsten bleiben Büchereien und Bibliotheken wie auch Museen und Archive vorerst geschlossen. Auch Tierparks, Zoos und botanische Gärten müssen weiterhin zu bleiben.

Österreicher sind „Lockdown-müde“
Ob die Maßnahmen im erhofften Ausmaß wirken, bleibt fraglich: Die Österreicher sind Umfragen zufolge „Lockdown-müde“. Das zeigte sich zuletzt auch beim Rundruf in den „Krone“-Bundeslandredaktionen: Volle Straßen, Öffis, Supermärkte und Freizeitregionen prägen das Bild. Ein Bild, so meint die Hälfte der „Krone“-Leser, das allein die Regierung mit ihrer bisherigen Krisenkommunikation zu verantworten hat. Die brennende Frage: Wie geht es nach dem Lockdown weiter? Experten gehen davon aus, dass FFP2-Masken und der Zwei-Meter-Abstand uns noch länger begleiten werden.

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