Fall geht zum OGH

Tiefschlag für Familie: Anwalt fordert Freispruch

Oberösterreich
21.01.2021 06:00
Es ist wie ein neuerlicher Faustschlag ins Gesicht der Angehörigen: Der Anwalt des 17-Jährigen, der einem Familienvater (38) im Juni 2020 einen tödlichen Faustschlag versetzt haben soll, meldete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil – zwei Jahre bedingt – an. Nun muss der OGH die behauptete Notwehr prüfen.

„Krone“-Leser kennen den tödlichen Vorfall an der Straßenbahn-Haltestelle am Linzer Hauptplatz. Der damals erst 16-Jährige fühlte sich, so seine Aussage im Prozess vor einer Woche, von Familienvater Daniel Debera bedroht und versetzte dem Bauzeichner aus Alberndorf einen Faustschlag ins Gesicht. Der 38-Jährige stürzte, erlitt ein Schädel-Hirn-Traum und starb wenige Tage später im Spital.

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Vergangenen Freitag musste sich der Angreifer, der in einem Boxclub trainiert, in Linz wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Richter Ralf Sigl verantworten – und bekannte sich nicht schuldig. Bis zuletzt behauptete er, in Notwehr gehandelt zu haben. Eine Verantwortung, die ihm das Schöffengericht nicht abnahm. Das Urteil für den Leondinger fiel trotzdem mild aus: zwei Jahre bedingte Haft. An die Hinterbliebenen – Mutter, Geschwister und die drei kleinen Söhne – soll er 29.000 Euro Teiltrauerschmerzensgeld zahlen. Angeklagter und Staatsanwältin Elisabeth Tavernaro hatten sich am Freitag zunächst nur Bedenkzeit genommen.

Nun entscheidet der Oberste Gerichtshof
Nun folgt ein neuer Tiefschlag für die Familie. Innerhalb der Drei-Tage-Frist meldete Verteidiger Wilhelm Kuri, der in der Hauptverhandlung auf Notwehr und Freispruch plädiert hatte, Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an. Jetzt sind die Richter des Obersten Gerichtshofs am Zug. Binnen vier Wochen nach Zustellung der schriftlichen Urteilsausführung muss die Nichtigkeitsbeschwerde auch schriftlich eingebracht werden. Vizepräsident Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz: „Der OGH kann das Urteil dann bestätigen oder aufheben, eine neue Strafe festsetzen oder das Verfahren an das Erstgericht zurückverweisen.“

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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