Zwei Staatsverweigerer

Bedingte Haftstrafen in „Staatenbund“-Prozess

Oberösterreich
20.01.2021 17:34

Ein Ehepaar, das seit 2017 für den Staatenbund Österreich agitiert hat, hat sich am Mittwoch in Wels unter anderem wegen staatsfeindlicher Verbindung vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Die Frau sagte sinngemäß, sie habe vieles nicht hinterfragt. Der Mann legte, nachdem er den ganzen Prozess über geschwiegen und sein Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, im Schlusswort dann doch so etwas wie ein mehrminütiges Bekenntnis zu der Organisation ab. Die Strafen - 15 und acht Monate bedingt - sind teilweise rechtskräftig.

Ein 40-jähriger Staatenbund-Fan ist am Mittwoch in Wels wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch, versuchter Nötigung und staatsfeindlicher Verbindung zu 15 Monaten, seine 45-jährige Frau wegen staatsfeindlicher Verbindung zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil gegen die Frau ist rechtskräftig, jenes gegen den Mann nicht.

Der 40-Jährige und die 45-Jährige, beide österreichische Staatsbürger und miteinander verheiratet, sollen seit 2017 für den „Staatenbund Österreich“ agitiert haben, deren „Präsidentin“ und ihr Stellvertreter mittlerweile u.a. - nicht rechtskräftig - wegen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat schuldig gesprochen worden sind.

„Muss ich mich dazu äußern?“
Die Angeklagten wurden getrennt voneinander befragt. Die Frau sagte, sie sei bei einer Infoveranstaltung gewesen und dort sei über ein bedingungsloses Grundeinkommen gesprochen worden. Das habe ihr gefallen, denn sie wisse Monat für Monat nicht, wie sie mit ihren Kindern über die Runden kommen solle. „Ich habe mich nicht ausgeklinkt, ich gehe arbeiten“, beteuerte sie, sie zahle auch ihre Steuern und Abgaben. Warum sie die „Gründungsurkunde Schlüßlberg“ zur Errichtung einer Staatenbund-Gemeinde und jene zum „Regelwerk des Landes Österreich“ unterschrieben habe, wollte der Richter wissen und erntete nur Achselzucken. Auf die Frage, ob ihr Ehemann die treibende Kraft für ihre Mitgliedschaft gewesen sei, antwortete sie: „Muss ich mich dazu äußern?“ - und tat es nicht.

Gesamte Verhandlung geschwiegen, bis ...
Der Mann schwieg die gesamte Verhandlung über. Als er gefragt wurde, ob er ein Schlusswort sprechen wolle, nahm er diese Gelegenheit dann - entgegen dem ausdrücklichen Rat seines Anwalts, wie er sagte - doch wahr und schwadronierte einige Minuten über den Staatenbund. Er habe sich freiwillig der „verfassungsgebenden Versammlung“ angeschlossen: „Ihre Mitglieder können gewählt oder berufen werden oder sich im Rahmen eines Staatsstreichs oder einer Revolution selbst“ einsetzen, ließ er u.a. den Schwurgerichtshof wissen.

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