„Krone“-Ombudsfrau

Ski fahren darf man, auf die Malediven aber nicht

Ombudsfrau
20.01.2021 11:00

Auf den ersten Blick klingt es absurd: Zur Skipiste darf man fahren, so weit man will, eine Fahrt zum Flughafen ist hingegen nicht erlaubt - außer für Geschäftsreisende. Ein Leser aus Niederösterreich kann deshalb nicht auf die Malediven fliegen. Der Airline ist das egal. Sie erstattet das Ticket nicht!

Den lang ersehnten Traumurlaub haben Thomas R. und seine Frau im März letzten Jahres — also am Beginn der Pandemie — gebucht. Damals hat kaum jemand damit gerechnet, dass das Reisen im Jänner 2021 noch nicht möglich sein wird und dass es zudem sehr strenge Ausgangsbeschränkungen geben wird. Für Herrn R. steht jedenfalls seit einigen Tagen fest, dass er und seine Frau den Traumurlaub nicht werden antreten können. Allein die Fahrt zum Wiener Flughafen ist aufgrund der derzeit geltenden Verordnung nicht erlaubt. Und auch der Antritt einer Urlaubsreise ist verboten. Das hat ihm das Gesundheitsministerium bestätigt.

Für Austrian Airlines sind das keine Gründe für eine Ticketerstattung. Flüge auf die Malediven werden derzeit durchgeführt. Für wen denn eigentlich? Man hat Familie R. angeboten, die Tickets in einen Gutschein, gültig bis Jahresende, umzutauschen. Im Fall einer Stornierung würden 50 Euro pro Person erstattet werden. „Für uns ist beides nicht akzeptabel. Wir halten uns an das Gesetz und werden dafür finanziell bestraft. Wer weiß, wann man wieder wird fliegen dürfen“, so Herr R. weiter.

VKI: Bis dato keine eindeutige Rechtssprechung
Laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt es noch keine eindeutige Rechtssprechung. „Man könnte mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren, da es aufgrund der Maßnahmen nicht zumutbar ist, die Fahrt zum Flughafen anzutreten. Ob ein Gericht dieser Argumentation folgen würde, können wir nicht abschließend beurteilen“, so VKI-Jurist Lukas Eschlböck. Auch für andere Argumente, z. B. bestehende Reisewarnungen, gebe es keine gesicherte Rechtsprechung.

Laut Gesundheitsministerium ist es so: Sport im Freien ist erlaubt. Die Entfernung ist egal. Auch Radfahren oder Spazierengehen in Nachbarländern ist erlaubt. Nur alles ohne Übernachtung. Außer in Ausnahmefällen…

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