Neue Corona-Verordnung

So wirkt sich der Lockdown auf unser Leben aus

Österreich
19.01.2021 06:00

Die neue Verordnung bringt Erwartetes: Der Babyelefant wächst zur Kuh, FFP2-Masken ersetzen den Mund-Nasen-Schutz, der Lockdown dauert bis 7. Februar - mindestens.

„Zusammenhalten, Abstand halten“, heißt es seit gut zehn Monaten - und ab nächstem Montag noch etwas mehr. Der Entwurf zur neuen Covid-Verordnung bestätigt, was die Regierung am Wochenende verkündete: Der Babyelefant mutiert zur ausgewachsenen Kuh. Statt einem Meter müssen im öffentlichen Raum - draußen wie drinnen - künftig zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden. Die zweite große Änderung: Aus dem Mund-Nasen-Schutz werden FFP2-Masken.

Die Schulen sollen nach den Semesterferien wieder öffnen - die wiederum vereinheitlicht werden. Bis zu vier Monate waren die Kinder, je nach Schulstufe, mittlerweile schon nicht mehr in den Klassen - eine Belastung für Kinder, Eltern und Lehrer. Die neue Verordnung wird am Dienstag präsentiert, tritt mit 25. Jänner in Kraft und gilt - wie gehabt - für zwei Wochen. Dann muss sie im Hauptausschuss verlängert werden. Das geht mit den Stimmen der Regierung, auch NEOS und SPÖ tragen den verlängerten Lockdown mit. Die FPÖ spricht sich gegen Einschränkungen aus.

Österreich sind „Lockdown-müde“
Ob die Maßnahmen im erhofften Ausmaß wirken, ist fraglich: Die Österreicher sind Umfragen zufolge „Lockdown-müde“. Das zeigt sich auch beim Rundruf in den „Krone“-Bundeslandredaktionen: Volle Straßen, Öffis, Supermärkte und Freizeitregionen prägen das Bild. Ein Bild, so meint die Hälfte der „Krone“-Leser, das allein die Regierung mit ihrer bisherigen Krisenkommunikation zu verantworten hat.

Es gibt zwei Ziele, die von der Regierung angepeilt werden: ein zeitliches und ein gesundheitliches. Der Zeitplan sieht vor, dass am 8. Februar die ersten Öffnungsschritte vonstatten gehen (Handel, Dienstleister, Schulen), Ende Februar sollen Hotels, Gastronomie und Freizeitbetriebe folgen. Nur: Schon bisher hielten die geplanten Öffnungsdaten nicht immer, künftig sollen wöchentlich die Zahlen evaluiert und der Plan dementsprechend angepasst werden.

Womit wir beim gesundheitlichen Ziel wären: Das liegt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50. Am Montag lag sie bei 142,5. Damit der Öffnungsplan hält, dürfte es täglich rund 700 Neuinfektionen geben, im Schnitt der vergangenen Woche waren es 1812. Zwar sinken die Zahlen, am Montag wurden 1161 neue Covid-Fälle vermeldet. Nicht absehbar ist aber, wie sich die britische Virusmutation auswirkt. Sie ist Experten zufolge 50 bis 70 Prozent ansteckender als die bisher in Österreich verbreitete.

  • Ausgangsbeschränkungen und Freunde treffen
    Was seit dem Stefanitag galt, bleibt aufrecht. Das Verlassen des eigenen Wohnbereiches ist nur aus bestimmten Gründen zulässig: Dazu zählen notwendige Einkäufe, der Weg zur und von der Arbeit, Unterstützung für Hilfsbedürftige und die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum. Auch die Teilnahme an Demonstrationen und die „körperliche wie geistige Erholung im Freien“ - sprich Sport und Spazierengehen - bleiben erlaubt. Soziale Kontakte darf man weiterhin pflegen, aber nur mit einzelnen engsten Angehörigen wie Eltern, Geschwistern oder Kindern sowie mit Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich körperlicher oder digitaler Kontakt gepflegt wird. Es gilt in jedem Fall die Regel 1+1: Eine einzelne Person darf pro Besuch maximal einen Haushalt treffen.
  • Das gilt in der Arbeit und für das Home-Office
    Mediziner hätten sich eine Pflicht zum Home-Office gewünscht, um die sozialen Kontakte so weit wie möglich einzuschränken. Die ist rechtlich schwer umsetzbar, zudem erteilten ihr die Sozialpartner eine Absage. Ihr Argument: Nur Betriebe selbst könnten entscheiden, welche Arbeitskräfte im Home-Office arbeiten können und welche nicht, eine allgemeine Pflicht sei nicht praktikabel. Der Kompromiss ist ein dringender Appell der Politik an alle Unternehmer und ihre Mitarbeiter, wo immer möglich von zu Hause aus zu arbeiten.
    Ein Gesetz bezüglich Arbeits- und Steuerrecht im Home-Office liegt aktuell zur Begutachtung im Finanzministerium. Am Arbeitsplatz selbst gilt: zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen und die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz (keine FFP2-Maske) zu tragen.
  • Das ist in der Freizeit erlaubt - und das nicht
    Zumindest rechtlich dürfen Skigebiete ihre Gondeln und Lifte weiter offen halten. Aufgrund der fehlenden Touristen überlegen einige aber bereits, wieder zu schließen. Wintersport wie Skifahren oder Eislaufen gilt als körperliche Erholung und ist damit von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen. Allerdings muss man sich an die Personenbeschränkungen und die Abstandspflicht (zwei Meter) halten, in Innenräumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, in geschlossenen Gondeln eine FFP2-Maske.
    Komplex ist das Thema Reisen: Zwar gibt es nach wie vor Flüge bzw. kann man unter Einhaltung der Reisebestimmungen die Grenze passieren - grundsätzlich gelten Urlaube im Ausland mit Hotelübernachtung laut Gesundheitsministerium aber nicht als Ausnahmegrund von den Ausgangsbeschränkungen.
  • So geht es für Handel und Dienstleister weiter
    Sowohl die aktuell geschlossenen Möbel-, Mode-, Elektro- und sonstigen Händler als auch körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Fußpfleger sollen als Erste nach dem Lockdown wieder öffnen. Weiterhin möglich ist das Abholen bestellter Ware von 6 bis 19 Uhr. Für alle Kunden, auch in aktuell geöffneten Geschäften, gilt künftig die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, Mitarbeiter können stattdessen wöchentliche Tests machen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
    Aufrecht bleibt die Personenbeschränkung: Pro zehn Quadratmeter darf maximal ein Kunde eingelassen werden. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf ihn maximal ein Kunde betreten. In den Geschäften gilt die Zwei-Meter-Abstandsregel - theoretisch auch im Kassenbereich, wo es schon jetzt oft zum Gedränge kommt.
  • Bis dahin bleiben Hotels, Gastronomie und Co. zu
    Hotels sollen frühestens ab Ende Februar wieder Urlauber empfangen dürfen. Bis dahin bleiben nur Geschäftsreisen erlaubt bzw. Beherbergungen, um ein „dringendes Wohnbedürfnis“ zu stillen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Elternteil sein Besuchsrecht wahrnehmen möchte.
    Mit Hotels könnten auch Freizeitbetriebe - vom Fitnessstudio bis zur Kultureinrichtung - aufsperren. Bei allen gilt: Sie müssen ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen, Eintrittstests sind geplant.
    Der letzte Öffnungsschritt betrifft die Gastronomie - wahrscheinlich mit Auflagen wie Personenbeschränkungen, Sperrstunden oder Gästeregistrierung.
    Abholung von Speisen (6 bis 19 Uhr) bzw. Lieferservices (24 Stunden) bleiben erlaubt. Ab Mitte Februar soll wöchentlich anhand der Zahlen evaluiert werden, ob der Zeitplan hält.

Das passiert nach dem Lockdown
Die Frage, die sich wohl alle Österreicher zurzeit stellen, Politiker und Experten inklusive. Mediziner und Regierungsberater Oswald Wagner geht davon aus, dass FFP2-Masken und der Zwei-Meter-Abstand uns noch länger begleiten werden. Bundeskanzler Sebastian Kurz rechnet mit einem „normalen Sommer“ und begründet ihn mit der Impfung: Sobald die vulnerablen Gruppen geschützt sind, wäre die Überlastung des Gesundheitssystems keine Gefahr mehr. Je nach Geschwindigkeit der Impfzulassungen könnte das im April der Fall sein, spätestens aber, so Kurz, im Mai. Aufrecht bleiben über den Sommer aber wohl Reisewarnungen und -einschränkungen.

Auch (Groß-)Veranstaltungen werden zumindest anders ablaufen als gewohnt: mit Ticketregistrierungen und Zutrittstests.

Teresa Spari, Kronen Zeitung/krone.at

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