Nicht rechtskräftig

Vergewaltigung ohne Opfer: drei Jahre Haft

Oberösterreich
18.01.2021 14:45

Auch wenn sich kein Opfer gemeldet hat, ist am Montag ein 52-Jähriger in Linz wegen versuchter Vergewaltigung nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Der Angeklagte war bei seinem Geständnis geblieben, machte jedoch keine näheren Angaben, dafür gab er noch einen versuchten Raub zu.

Eigentlich habe er vergangenes Jahr einen Raub in Linz begehen wollen, denn nach Deutschland sei Österreich „das zweitreichste Land“, eröffnete der Beschuldigte den Schöffen. Ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wurde bereits eingeleitet, meinte der Staatsanwalt.

Raub misslang
Am 4. September 2020 war der Tscheche aus seiner Heimat mit dem Bus nach Linz gefahren. Schon fünf Minuten nach der Ankunft habe er versucht, einem Mädchen einen Rucksack aus der Hand zu reißen, was jedoch misslang. Danach sei er sehr nervös gewesen und durch die Stadt gegangen, später spazierte er durch den Bergschlösslpark in der Nähe des Hauptbahnhofes, erinnerte er sich.

Unbekannter Zeuge verscheuchte Vergewaltiger
Was dort passierte, verlas der Staatsanwalt dann aus dem Protokoll der Polizei vom 5. September. Dieses Geständnis hatte der Tscheche auch vor dem Untersuchungsrichter und der psychiatrischen Sachverständigen wiederholt. Gegen 0.30 Uhr habe er in dem Park eine 20- bis 30-jährige Frau am Oberarm gepackt, zu Boden gerissen, sich auf sie gesetzt und seine Hose geöffnet. Dann sei er von einem dunkelhäutigen Mann gestört worden, dieser will ihn zweimal mit der Faust geschlagen haben, so sei es nicht zur Vergewaltigung gekommen. Das Opfer konnte wegrennen.

Geständnis als einziges Beweismittel
Trotz Aufrufen der Polizei, Zeuge und Opfer sollten sich melden, geschah dies bisher nicht. Daher blieb in dem Prozess am Montag „die Aussage des Angeklagten das einzige Beweismittel“, erklärte der Staatsanwalt den Schöffen die Besonderheit der Strafverhandlung.

Kriminelle Vergangenheit
Dass der 52-Jährige sein Geständnis kein weiteres Mal wiederholen wollte, begründete er damit, er habe „das da nicht machen wollen“. Das Motiv für die vermeintliche Tat blieb er dem Gericht schuldig. Rede und Antwort stand er jedoch über seine kriminelle Vergangenheit. Raub bezeichnete der einschlägig Vorbestrafte als seine „berufliche Tätigkeit, jeder mache eben etwas anderes“. Einem rechtmäßigen Eigentümer etwas wegzunehmen, bezeichnete er „in Ordnung“. Auf die Frage der Richterin, ob er das auch so sehen würde, wenn ihm jemand das Geld, das er durch den Verkauf des Hauses seiner Großmutter erhalten hatte, abgenommen hätte, entgegnete er: „Das eher nicht.“

Angeklagter ist weiterhin gefährlich
Als die Sachverständige Adelheid Kastner ihr psychiatrisches Gutachten präsentieren wollte, wurde auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit vorübergehend von der Verhandlung ausgeschlossen. Laut Anklageschrift hatte Kastner ihm eine schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat sei er aber zurechnungsfähig gewesen. Nachdem laut Anklagebehörde jedoch weitere Taten „mit schwerwiegenden Folgen zu befürchten“ seien, wurde die Einweisung in eine Anstalt angeordnet. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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