„Ich wäre fast erstickt“, schilderte das Opfer zuerst im Juni 2019 den Schöffen, dann nach einem Unzuständigkeitsurteil auch beim zweiten Prozess im Jänner 2020 den Geschworenen. Wieder fünf Monate später bekam der angeklagte 39-Jährige sein Urteil: Zwölf Jahre unbedingte Haft. Dagegen erhob der Serbe Nichtigkeitsbeschwerde.
Dieses Rechtsmittel führte nun zur Aufhebung des Urteils durch das Höchstgericht. Grund waren rechtliche Feinheiten in puncto der Fragen an die Geschworenen. Folge: Der Prozess muss mit neuen Geschworenen nochmals neu durchgeführt werden. Heißt: Das Opfer muss jetzt ein drittes Mal schildern, wie an jenem April-Tag vor mittlerweile fast drei Jahren drei maskierte Räuber ihn fesselten, schlugen und bedrohten. Deswegen leidet er bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Zwei Täter sind übrigens noch immer flüchtig.
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