Nur bedingte Strafe

Urteil für Hinterbliebene nur schwer zu begreifen

Oberösterreich
17.01.2021 17:00

Zwei Jahre Haft lautete das (nicht rechtskräftige) Urteil für einen 17-Jährigen, der an einer Straßenbahn-Haltestelle in Linz einen dreifachen Vater mit einem Faustschlag getötet hat. Auf den jungen Mann, der sich beim Prozess keiner Schuld bewusst zu sein schien, kommen aber nun auch noch finanzielle Forderungen der Hinterbliebenen zu.

Eine wesentliche Rolle im Beweisverfahren spielten beim Prozess am Freitag in Linz die Videoaufnahmen aus zwei Überwachungskameras in der kurz davor eingefahrenen Straßenbahn. Bei der mehrmaligen Durchsicht der Sequenzen, die auch einen verschwommenen Blick auf das Tatgeschehen zeigten, im Gerichtssaal ergaben sich Differenzen zu den Wahrnehmungen der befragten Augenzeugen. Diese, vorwiegend Freunde des Angeklagten, hatten die Notwehrsituation des Schülers gestützt und ihn als besonnen beschrieben.

Mitglied im Boxclub
Thema war aber auch die Mitgliedschaft des Angeklagten in einem Boxsportklub und früher in einem Judo-Verein. „Haben Sie überlegt, wohin Sie schlagen?“ wollte Staatsanwältin Elisabeth Tavernaro vom Angeklagten wissen. „Nein, es ging alles so schnell", musste dieser eingestehen.

Notwehr zurückgewiesen
Für die Angehörigen des Opfers - drei Söhne, die Mutter, die Schwestern und ein Bruder - war das bedingte Urteil schwer zu begreifen. Aber die Staatsanwältin hatte zwar Notwehr zurückgewiesen, jedoch die Milderungsgründe wie die Unbescholtenheit des Angeklagten betont und eine „gänzlich bedingte Strafe im unteren Bereich“ gefordert. Dem folgte der Schöffensenat mit Richter Ralf Sigl mit dem Urteil, zudem weder Staatsanwaltschaft noch Verteidiger eine Erklärung abgaben.

Teiltrauerschmerzensgeld
Im Urteil wurde auch Teiltrauerschmerzengeld für die Angehörigen in der Höhe von insgesamt 29.000 Euro zugesprochen. Rechtsanwalt Manfred Arthofer, der die Interessen der zwölf, zehn und sieben Jahre alten Söhne des Verstorbenen vertritt: “Auf den jungen Mann kommen noch weitere Forderungen auf dem Zivilgerichtsweg zu. Wenn die Kinder schon keinen Vater mehr haben, sollen sie wenigstens finanziell abgesichert sein.“

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