Plan für Umsetzung

Generalkollektivvertrag zum Testen beschlossen

Politik
15.01.2021 22:04

Nach dem „Reintesten“-Beschluss im Bundesrat haben die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung (IV) einen Generalkollektivvertrag zum Thema Corona-Tests und Maskenpflicht am Arbeitsplatz abgeschlossen. Die Einigung enthält arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Strategie für regelmäßige Covid-19-Tests.

Ein Generalkollektivvertrag gilt für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt bzw. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Erfolgsentscheidend für eine breite Inanspruchnahme der Corona-Tests sei die Schaffung betrieblicher Testmöglichkeiten, deren Einbindung in die öffentliche Teststrategie und die Finanzierung durch den Bund, so die Sozialpartner und Industriellenvereinigung am Freitagabend in einer Aussendung.

Der Generalkollektivvertrags umfasst mehrere Eckpunkte: Verordnete regelmäßige Corona-Tests bestimmter Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen. Ist ein Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inklusive der An- und Abreise als Arbeitszeit zu zählen, geht aus dem Generalkollektivvertrag hervor.

Testen in der Freizeit
Arbeitnehmer ohne Testpflicht sollen Tests außerhalb der Arbeitszeit absolvieren. Ist dies nicht möglich, ist einmal pro Woche eine Freistellung möglich. Außerdem dürfen Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an Covid-Tests und aufgrund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden. Arbeitnehmer, die wegen Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, dürfen nach drei Stunden die Maske für mindestens zehn Minuten abnehmen.

Generalkollektivverträge beschränken sich immer auf die Regelung einzelner Arbeitsbedingungen und sind in Österreich eher selten: Der letzte General-KV wurde 1978 zum Urlaubsentgelt abgeschlossen. Ein weiterer Generalkollektivvertrag ist etwa die 1969 abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Einführung der 40-Stunden-Woche.

Bundesrat bestätigte Gesetz für das „Reintesten“
Nach dem Nationalrat hat am Freitag auch der Bundesrat in einer Sondersitzung den gesetzlichen Rahmenbedingungen für das „Reintesten“ in bestimmte Örtlichkeiten zugestimmt. Damit kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) per Verordnung festlegen, wo überall negative Corona-Tests die Voraussetzungen für einen Besuch sind; im Gespräch waren Veranstaltungen, Hotels oder etwa auch die Gastronomie.

Voraussetzung dafür ist freilich, dass der Lockdown aufgehoben wird. Ob dieser über den 24. Jänner hinaus verlängert wird, entscheidet die Regierung am Wochenende.

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