Maurer „genervt“

Bierwirt-Prozess: Ominöser Zeuge „Willi“ kam nicht

Österreich
11.01.2021 12:45

Am Montag sollte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Sigrid Maurer, Klubobfrau der Grünen, fortgesetzt werden, die ein Bierwirt wegen übler Nachrede geklagt hatte. Der vermeintliche Verfasser der obszönen Nachrichten, die Maurer dem Bierwirt zugeschrieben hatte, hätte vernommen werden sollen, doch der ominöse „Willi“ tauchte nicht auf. Der Prozess wurde vertagt, Maurer zeigte sich gegenüber krone.at „wahnsinnig enttäuscht und auch sehr genervt“.

Maurer war von dem Bierwirt geklagt worden. Sie hatte diesem unterstellt, ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt zu haben, was Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik machte. Beim bisher letzten Verhandlungstermin in dieser Causa hatte der Bierwirt behauptet, für die Nachrichten sei ein gewisser „Willi“ verantwortlich.

Der Wirt präsentierte dem Gericht ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Freundes namens „Willi aus der Stromstraße“ in Wien-Brigittenau. Dieser müsse in seinem Lokal, wo alle Gäste Zugang zu seinem Computer gehabt hätten, die anstößige Nachricht abgeschickt und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben, erklärte der Wirt. Daraufhin wurde die Verhandlung zur Ausforschung dieses Mannes vertagt.

Wo ist „Willi“?
Doch „Willi“ tauchte am Montag nicht auf, er hatte sich krankgemeldet. Polizisten wurden an die Adresse des Mannes geschickt, konnten ihn aber nicht antreffen. Auch ein Anruf des Richters blieb unbeantwortet. Über den Zeugen wurde daraufhin eine Buße von 400 Euro verhängt, die Verhandlung wurde auf 17. Februar 2021 vertagt.

Maurer zeigte sich nach der Vertagung „wahnsinnig enttäuscht und auch sehr genervt“, wie sie gegenüber krone.at verriet. „Das Verfahren zieht sich schon ewig“, so die Politikerin und ergänzte, dass der Zeuge aus ihrer Sicht auch nicht mehr relevant sei, denn das ominöse Schreiben hier erscheine ihr wenig glaubwürdig. Dennoch bleibe nun nichts anderes übrig, als auf den 17. Februar zu warten.

OGH hob Entscheidung auf
Maurer war in dieser Causa im ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Weitere 4000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die „erlittene Unbill“ zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.

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