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11.01.2021 15:22

Online-Shop verurteilt

Mitarbeiter gefilmt: 10,4 Mio. € Datenschutzstrafe

  • Symbolbild.
    Symbolbild.
    (Bild: dpa/Arno Burgi)

Weil er jahrelang Mitarbeiter videoüberwacht und damit gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen haben soll, ist der deutsche Elektronikhändler Notebooksbilliger.de von Barbara Thiel, der Landesbeauftragen für Datenschutz (LfD) in Niedersachsen, zu einer DSGVO-Strafe von 10,4 Millionen Euro verdonnert worden. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt, die Datenschutzbeauftragte spricht vom unzulässigen Generalverdacht gegen die Mitarbeiter.

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Wie „Heise“ berichtet, habe der Elektronikhändler laut LfD mindestens zwei Jahre lang seine Beschäftigten videoüberwacht, ohne dass eine Rechtsgrundlage dafür bestanden hätte. Auch Kunden sollen von den beanstandeten Kameras gefilmt worden sein. Die Aufnahmen seien bis zu 60 Tage lang gespeichert worden - „länger als erforderlich“, so die Kritik.

Händler: Sichten Aufnahmen, wenn Ware verschwindet
Bei Notebooksbilliger.de versteht man die hohe Strafe nicht. Man nutze die Kameras wie andere Versandhändler, um die Vorgänge bei Lagerung, Verkauf und Versand der Produkte zu verfolgen. Zugriff auf die Aufnahmen erfolge nur nachträglich, wenn Ware verschwinde oder beschädigt werde. In dem seit 2017 laufenden Datenschutz-Verfahren habe man stets mit der LfD kooperiert, umso irritierter sei man nun über die hohe Strafe, heißt es vom Unternehmen.

Zitat Icon

Die Beschäftigten müssen ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt.

Barbara Thiel, LfD Niedersachsen

Die Datenschutzbeauftragte sieht in der Videoüberwachung einen unzulässigen Generalverdacht: Videoüberwachung zur Aufklärung von Straftaten sei nur dann legitim, wenn ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen vorliege. „Die Beschäftigten müssen aber ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt“, so Thiel. Videoüberwachung sei ein besonders schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, weil man damit das gesamte Verhalten eines Menschen beobachten und analysieren könne.

Unternehmen sieht seinen guten Ruf gefährdet
Notebooksbilliger.de hat Einspruch gegen den im Dezember zugestellten Bußgeldbescheid eingelegt und sieht sich unfair behandelt. Geschäftsführer Oliver Hellmold: „In unseren Lagern und Versandzentren arbeiten kleine Teams, da benötigen Vorgesetzte keine Videoaufnahmen, um Mitarbeiter beurteilen zu können. Sofern die Datenschutzbeauftragte etwas anderes suggeriert, ist dies grob falsch und gefährdet unseren guten Ruf.“

2018 war Notebooksbilliger.de der größte Online-Elektronikhändler Deutschlands, noch vor Mediamarkt, Saturn oder Alternate. Der Umsatz im Jahr 2019 belief sich laut „Heise“ auf rund eine Milliarde Euro. Die 10,4 Millionen Euro Datenschutzstrafe entsprechen demnach etwa einem Prozent des Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wären auch Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes möglich.

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