Operation Aderlass
Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre für Arzt
Die Staatsanwaltschaft München fordert für den Dopingarzt Mark S. eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Diesen Antrag stellte Oberstaatsanwalt Kai Gräber am Freitag bei seinem Schlussplädoyer vor dem Landgericht München II. In dem Prozess sei bewiesen worden, dass der deutsche Mediziner jahrelanges Blutdoping an mehreren Winter- und Radsportlern durchgeführt und organisiert habe.
Mark S. habe entgegen dessen eigenen Beteuerungen mit dem Doping Geld verdienen wollen, es daher auch gewerbsmäßig betrieben. Zudem sei er wegen gefährlicher Körperverletzung zu bestrafen, weil er einer Sportlerin 2017 eine Forschungschemikalie injiziert hatte. Damit habe er den medizinischen Eid „vollends in die Tonne getreten“, sagte Gräber. Deshalb solle er auch ein fünfjähriges Berufsverbot erhalten.
Alle anderen praktisch frei
Für den wichtigsten Komplizen von S. beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren - durch die bereits abgesessene fast zweijährige Untersuchungshaft müsste der Helfer aber nicht mehr in das Gefängnis zurück. Für die anderen Mittäter wurden Bewährungsstrafen beantragt: zwei Jahre bei einer Krankenschwester, eineinhalb Jahre bei einem Notfallsanitäter und ein Jahr bei Ansgard S., dem Vater des hauptangeklagten Arztes.
Sportwetten

Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).