Haft- und Geldstrafen
Koks „versüßte“ in Tiroler Wohnungen Pokernächte
Glücksspiel, Kokain und angeblich sogar Prostituierte: Was an einen Hollywood-Film erinnert, soll sich in den vergangenen zwei Jahren fast wöchentlich in zwei Wohnungen in Innsbruck und Völs abgespielt haben. Fünf Männer und zwei Frauen - unter ihnen mit einem bald 43-jährigen Türken und zwei Tirolern auch die drei Organisatoren der geselligen Pokernächte - saßen am Donnerstag vor Gericht ...
Sie haben die Nächte zum Tag gemacht! Ab Mai 2018 veranstalteten die zwei leidenschaftlichen Pokerspieler und ihr türkischer Kumpel in einer Wohnung in der Amraser Straße in Innsbruck regelmäßige Pokertreffen. Später soll man sich auch in einem Privatraum in Völs getroffen haben. Die Runden dauerten meist vom Abend bis in den Vormittag hinein. Für Essen und Getränke war gesorgt. Und sogar mit Prostituierten sollen Mitspieler - insgesamt verzockten laut Anklage knapp 80 Personen nicht selten hohe Summen bis zu 300.000 Euro - bei bester Laune gehalten worden sein.
Glücksspiel organisiert, aber nicht die Drogen
Um über die etlichen Stunden auch wach zu bleiben, soll nicht selten das „weiße Gold“ geholfen haben. „Ich habe durch die Pokerabende begonnen, regelmäßig Kokain zu konsumieren“, räumte einer der beiden Tiroler ein. Mit dem Herbeischaffen der Drogen will der 45-Jährige - wie auch sein Landsmann - nichts zu tun gehabt haben. „Mein Mandant hatte sehr wohl die Pokerspiele mitorganisiert und er sieht nun auch ein, dass er einen Fehler gemacht hat. Aber er war keinesfalls Mitglied einer kriminellen Vereinigung“, betonte Verteidiger Mathias Kapferer. Für die Beschaffung des Kokains soll allein der 43-Jährige verantwortlich gewesen sein, der sich vor dem Schöffensenat rund um Richterin Helga Moser zwar vollinhaltlich geständig zeigte, sonst aber keine Fragen beantworten wollte.
Während das Verfahren gegen die beiden Tiroler für weitere Zeugen vertagt wurde, wurde der mehrfach vorbestrafte Türke zu vier Jahren Haft verurteilt. Für die vier weiteren Angeklagten - die allesamt nur Hilfsdienste geleistet haben - hagelte es eine Geldstrafe von 720 Euro bis hin zu teilbedingten Haftstrafen von bis zu 15 Monaten.
Samuel Thurner, Kronen Zeitung
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